3-4 Monate Vollzeit arbeiten bis zum Beginn des Studiums - Steuer?
Guten Abend, :)
ich muss die Zeit bis zum nächsten Wintersemester überbrücken und hab bisher auf 400 Euro Basis gearbeitet und Praktika absolviert! Jetzt weiß ich was ich will und werde etwa 4 Monate Vollzeit arbeiten gehen um etwas Geld unter anderem für einen Auslandsaufenthalt im Sommer zu erwirtschaften! Wie siehts da aus mit Steuern? Ich werde etwa 1200-1400 Euro im Monat verdienen!
Leider kenne ich mich mit Steuerklassen und Freibeträgen usw. gar nicht aus, kann mir da jemand helfen? Danke sehr! :)
4 Antworten
Ja, du musst Steuern und Sozialversicherung bezahlen. Wenn du bei einem Arbeitgeber bist, dann führt der Steuern und Sozialversicherung von deinem Brutto-Gehalt ab und zahlt dir das Netto-Gehalt aus.
Wenn du bei mehreren verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt bist, dann weiß ich nicht genau, wie das geht. Du kannst das Finanzamt fragen - da musst du sowieso hingehen, denn du brauchst vom Finanzamt zumindest eine Steuer-Nummer und, falls das noch nicht abgeschafft ist, eine Steuerkarte. Dabei klärt sich auch deine Steuerklasse.
Im Jahr 2013 machst du dann deinen Lohnsteuer-Jahresausgleich und wirst alles oder fast alles zurückbekommen, weil du nur für kurze Zeit gearbeitet hast.
Genau, nur - die Lohnsteuerkarte existiert angeblich schon länger nicht mehr auf Papier ... aber der Zeitpunkt wurde schon ein paar Mal verschoben. Vielleicht ist es ja jetzt wirklich so weit, ich bin aber nicht sicher, ob überall ... also am besten fragen ;)
Naja, wenn du angestellt bist und das Geld nicht durch eine selbsständige Tätigkeit verdienst kann dir das doch sowieso egal sein, zumindest wegen Steuer und Sozialversicherung etc., zumindes bei mir geht das über den Arbeitgeber. Das einzige was ich nicht weiß ist wie es mit Kindergeld aussieht, ist in D eh auch so das man das während dem Studium noch kriegt oder? Da müsstest dich erkundigen ob du das nach dem Job wieder bekommst wenn du studierst.
Ja das bekomme ich auf jeden Fall wieder und ich meine ich bekäme es auch während des Jobs, es heißt irgw das man ab diesem Jahr eine bestimmte Summe verdienen kann und die Eltern trotzdem weiter Kindergeld bekommen! Tut mir leid, ich stelle mich wirklich noch sehr naiv an, aber wieso kann mir das egal sein? Ich kenne mich in vielen Bereichen gut aus, aber Steuern sind für mich immer noch ein Brief mit sieben Siegeln irgw! :D
e) Neuregelung ab 2012
Im September 2011 hat der Bundesrat dem sog. Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine deutliche Erleichterung beim Kindergeld, die ab 2012 in Kraft tritt: Die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kinder entfällt!
Seit 2012 werden volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, danach unterschieden, ob sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden immer berücksichtigt, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.
Naja, bei Angestellten wird alles, also Abgaben ans Finanzamt und Sozialversicherung etc. üblicherweise ja gleich von der Firma an die richtigen Stellen überwiesen bevor man den Lohn überhaupt ausgezahlt bekommt.
Das einzige um was du dich theoretisch kümmern könntest sind solche Geschichten wie Arbeitskleidung und andere sachen die man aus eigener Tasche für die Arbeit bezahlt, bei denen könnte man sich theoretisch die Steuer wieder zurückholen. Das ist aber keineswegs Pflicht und bei mir z.B. würd sich der Aufwand nicht lohnen.
Aber Arbeitgeber oder dein Zuständiges Finanzamt bestimmt. WEnn du ledig bist und keine Kinder hast. Steuerklasse I und keine Freibeträge glaub ich. UND AM JAHRESENDE UNBEDINGT LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH MACHEN ;)
Na dann :)! Das hört sich ja ganz gut an! :)
Du wirst Steuern zahlen müssen - und wenn Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst, bekommst Du fast alles wieder. Jedenfalls war das früher so.
Na dann :)! Das hört sich ja ganz gut an! :)
Na, jedenfalls wird das automatisch abgezogen, da hilft kein Weinen und kein Flehen. Aber, wie gesagt: Lohnsteuerjahresausgleich machen. Ist aber auch schaffbar :-)
Super Antwort :)! Allerdings frage ich mich, ob ich wirklich eine Lohnsteuerkarte beantragen muss, weil die doch angeblich auf dem Papier nicht mehr existiert oder? Es hieß doch, dass man nur noch seine Daten hinterlegt und der Arbeitgeber sich dann beim Finanzamt erkundigt!