Kleingewerbe – Firmenkonto/Privatkonto - Kassenbuch?
Hallo,
nehmen wir an ich gründe ein Kleingewerbe (Foodtruck) mit einem Umsatz von weniger als 17.500,- Euro pro Jahr.
Diesbezüglich hätte ich einige Fragen:
1. Ist ein Firmenkonto verpflichtend oder kann ich das Privatkonto für die Firmenausgaben nutzen? Diese Frage bezieht sich zum einen auf die Perspektive der Bank und zum anderen auf die Perspektive des Finanzamtes.
2. Nehmen wir an es wäre zulässig auf ein extra Firmenkonto zu verzichten. Welche Nachteile hätte der Verzicht auf ein Firmenkonto? Ich sehe keinen Nachteile.
3. Verkaufe ich mit dem Foodtruck so muss ich hinsichtlich der Einnahmen der Verkäufe natürlich ein Kassenbuch und einen Kassenbericht führen. Das ist klar. Was aber ist, wenn ich den Foodtruck zunächst renoviere und diesbezüglich Material im Baumarkt kaufe und dieses Material bar bezahle. Muss ich hinsichtlich dieser bar bezahlten Baumarkt Einkäufe dann auch ein Kassenbuch führen oder ist das Kassenbuch nur für die Einnahmen die ich durch den Verkauf mit dem Foodtruck habe verpflichtend?
2 Antworten
Es ist schon empfehlenswert, ein separates Geschäftskonto zu führen. Schon einfach deshalb, weil dann die Abgrenzung vor allem zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben wesentlich einfacher wird. Denke immer dran, dass Du die ganzen Unterlagen 10 Jahre lang aufbewahren musst. Und theoretisch kann nach einigen Jahren ein Buchprüfer kommen und einzelne Geldflüsse hinterfragen. Wirst Du nach 5 Jahren noch jeden Eintrag im Kontoauszug erklären können? Wohl kaum. Deswegen lieber etwas Dokumentation betreiben.
Ansonsten empfiehlt es sich, Eingangs- und Ausgangsrechnungen schon mal vernünftig abzuheften und wenigstens quartalsweise, besser monatsweise, da geordnete Zusammenstellungen zu machen. Also kleine Tabelle mitführen.
Das gleiche gilt dann fürs Kassenbuch für die Bargeschäfte.
Bzgl. bar abkassierten Beträgen bitte beachten, dass wir die völlig bescheuerte Situation haben, dass man entweder komplett papierbezogen arbeiten darf, oder aber, wenn man mit Registrierkassen arbeitet, inzwischen ein Zwang zu speziell zeritifizierten, manipulationssicheren Kassen besteht. D. h. wer sich eine Registrierkasse zulegen will, darf heute nicht mehr irgendein altes Schätzchen verwenden, sondern muss sich "moderne Geräte" zulegen. Die alte Zettelwirtschaft ist allerdings weiterhin erlaubt.
Leute, die keine Lust haben, für bescheidene Umsätze in teures Kassengerät zu investieren, werden also derzeit vom Finanzamt quasi zur Zettelwirtschaft genötigt, was die Sache nicht unbedingt einfacher zu handhaben macht.
nehmen wir an ich gründe ein Kleingewerbe (Foodtruck) mit einem Umsatz von weniger als 17.500,- Euro pro Jahr.
Nein das nehmen wir nicht an, da es keine Kleingewerbe gibt. Lerne bitte korrekte Terminologie und lies die entsprechenden §§.
§ 19 Abs. 1 UStG spricht von einer Kleinunternehmerregelung und von voraussichtlichen Umätzen. Ferner sind diese auf den Monat runterzubrechen, wenn du dein Gewerbe nicht gerade im Januar anmeldest.
1. Ist ein Firmenkonto verpflichtend oder kann ich das Privatkonto für die Firmenausgaben nutzen?
Wenn du keine Kapitalgesellschaft gründest (GmbH, UG, AG etc.) sind du und deine Firma nicht zwei getrennte Personen sondern identisch. Damit haftest du natürlich auch mit deinem kompletten heutigen und zukünftigen Privatvermögen.
Es besteht dann auch keine Rechtspflicht ein Geschäftskonto zu eröffnen. Jedoch lohnt sich ein Blick in die AGB der Bank. Diese können nämlich wirksam untersagen, dass ein privates Girokonto geschäftlich genutzt wird.
Nehmen wir an es wäre zulässig auf ein extra Firmenkonto zu verzichten. Welche Nachteile hätte der Verzicht auf ein Firmenkonto? Ich sehe keinen Nachteile.
Es könnte für dich in der Buchhaltung zu Komplikationen führen, da du ja geschäftliche Ausgaben sicher steuermindernd ansetzen willst und diese daher von privaten trennbar sein müssen.
Kaufst du bei Aldi in einem Einkauf Lebensmittel und einmal Sachen für dein Gewerbe, musst du dir halt zwei Bons geben lassen, zwei separate Buchungen.
Verkaufe ich mit dem Foodtruck so muss ich hinsichtlich der Einnahmen der Verkäufe natürlich ein Kassenbuch und einen Kassenbericht führen.
Du musst deine Geldeingänge dokumentieren und nachweisen können.
Muss ich hinsichtlich dieser bar bezahlten Baumarkt Einkäufe dann auch ein Kassenbuch führen oder ist das Kassenbuch nur für die Einnahmen die ich durch den Verkauf mit dem Foodtruck habe verpflichtend?
Willst du diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen? Dann müssen diese irgendwie belegbar sein. Barzahlung geht nur brauchst du halt ab gewissen Summen eine Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG).
Willst du diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen?
Ja, das möchte ich!
Dann müssen diese irgendwie belegbar sein.
Der Kassenbeleg aus dem Baumarkt liegt ja vor, auch dann wenn ich bar bezahle. Damit sind die Einkäufe im Baumarkt doch belegbar oder?
Barzahlung geht nur brauchst du halt ab gewissen Summen eine Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG).
Muss ich den Betrag für die Zahlung im Baumarkt aus der Kasse nehmen für die ich das Kassenbuch führe oder kann ich das Geld auch aus einer anderen Quelle nehmen und dann auf einen Eintrag im Kassenbuch verzichten?