kleiner Laden mit Café und Gebäck – was für Auflagen?
Hallo,
ich bin neulich über eine kleine Schneiderei gestolpert, in der man sich hinsetzen konnte um beim Warten einen Latte Macchiato zu trinken oder einen Kuchen zu essen. Das hat mich etwas gewundert, weil ich davon ausgegangen war, dass man dafür immer Toiletten stellen muss bzw. ganz harte Auflagen einhalten muss – was sich bei einer kleinen Schneiderei doch sicher nicht lohnt.
Jetzt meine Frage: Könnte man dann nicht auch einen Laden eröffnen in dem man Selbstgemachtes oder andere Sachen verkauft, und vorne stehen 2-3 Tischchen und man bekommt Kaffee und eine kleine Kuchenauswahl?
Bräuchte ich dazu eine Ausbildung (Bäckereifachangestellte, Konditorin o.ä.)? Und wie sieht es mit den Auflagen aus? Welches Amt bzw. welche Institution greift da? Es soll ja kein reines Café werden, sondern halt mehr ein Lädchen in dem man auch sitzen kann.
Hat da jemand Erfahrung mit und kann mir weiter helfen?
4 Antworten
Wenn du Lebensmittel, in dem Falle Kuchen in Verkehr bringst musst du schon etliche Auflagen erfüllen. Solltest du den Kuchen selber herstellen kommen noch einige Auflagen hinzu. Hier mal ein Auszug aus einem Merkblatt, welches du auf dem reinkopierten Link runterladen kannst:
"Anforderungen an die Betriebsstätte (Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten, das Vorhandensein von Toiletten, Handwaschbecken etc.)
• Spezifische Anforderungen innerhalb des Raumes – oder der Räume (hygienische Eignung von Bodenbelägen, Wänden, Decken, die Beschaffenheit von Türen und Fenstern, die Reinigung/Desinfektion von Arbeitsgeräten sowie Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln)
• Wasserversorgung
• Hygienische Grundforderungen gegenüber Lebensmittelabfällen
• Einhaltung der Lebensmittelvorschriften (Lagerung, Schutz von Kontamination und Ungeziefer, Beachtung von Temperaturen, Kühllagerung, Umgang mit Abfällen)
• Personalhygiene
• Schulung/Information der Mitarbeiter"
Hier der Link:
https://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Lebensmittel/Verkehr-mit-Lebensmitteln
beim friseur gibt's auch kaffee wenn gewünscht,es hängt immer vom hauptgewerbe ab welche auflagen du erfüllen musst.bei nur kaffee und kuchen brauchst gewerbeanmeldung wie jeder und dazu kommt lehrgang über umgang mit lebensmitteln
Es ist ein Unterschied, ob Du als Hauptgewerbe Kaffee (Getränke) und Kuchen (Speisen) abgibts, oder ob dieses eine Nebensache (Kundenservice) darstellt.
Hey PeggyDoo. Dein Betrag ist ja nun etwas älter. Hast du inzwischen mehr herausbekommen? Ich stelle mir mein Konzept ähnlich vor und glaube auch nicht, dass es so einfach sein kann. Freue mich von dir zu hören