Rechtslage bei keinem Wechselgeld in einem Café?
Ich war heute mit einer Freundin in einem Café einen Kaffee trinken und wir haben am Ende bezahlen wollen. Da der Service non-existent war, wollten wir nur den zu zahlenden Betrag bezahlen und kein Trinkgeld geben. Meine Freundin musste 2,80€ für ihren Latte Macchiato bezahlen und gab der Dame einen 5 Euro Schein. Diese gab ihr dann 2 Euro zurück und sagte "Ich habe leider keine 20 Cent, tut mir leid!" und ging.
Rein aus Interesse, wie ist da eigentlich die Rechtslage? Sind Cafés / Restaurants verpflichtet passendes Wechselgeld zu haben oder zu beschaffen? Denn sie kann sich ja nicht einfach 20 Cent Trinkgeld nehmen oder in meinem Fall fast 18 Euro (Ich musste 2,20 € zahlen und hab ihr 20,20€ gegeben und sie meinte, auch da, dass sie kein Kleingeld habe...).
Ich würde wegen 20 Cent keinen Aufriss machen, aber meines Erachtens müssen Cafés und Restaurants so viel Kleingeld haben oder besorgen, dass man sein Geld zurück bekommt. Und was macht man in beispielsweise meinem Fall? Ich würde auf keinen Fall 18€ oder, wenn sie die Scheine hätte, 3€ Trinkgeld geben, bei einem so kleinen Betrag. Wenn das Cefé das passende Geld nicht hat, muss dieses dann welches besorgen? Bin ich im Zweifel nicht zahlungspflichtig, wenn diese mir kein Rückgeld geben können?
Danke für euer Wissen =)
9 Antworten
Da gibt es zwei Möglichkeiten.
a) Du lässt Deine Adresse da und kommst in den nächsten Tagen vorbei bzw. überweist den geschuldeten Betrag.
b) Du zahlst und das Cafe überweist Dir das Wechselgeld bzw Du holtst es Dir die nächsten Tage ab.
Du als Gast hast Die Wahl.
Es ist jedoch alles mit Nerverei verbunden. Wegen 20 cents lohnt es sich nicht, bei 18 Euro würde ich denen schon sagen, ich zahle in den nächsten Tagen oder überweise.
In das Cafe geht man halt NIE wieder!
Ja, ich würde dann lieber überweisen, da ich denen irgendwie nicht traue. Die haben dann ja die 18 € und ich irgendwie keinen Beweis dafür, dass die mir die schulden. Aber wieso sollten die mir trauen, dass ich auch wirklich überweise :/?
Es ist rechtlich völlig eindeutig: du schuldest den Betrag, der auf der Rechnung steht (Speisen und Getränke). Auf Trinkgeld besteht KEIN Rechtsanspruch. Das ist "nur" eine Frage der Höflichkeit (und wenn der Service wirklich grottig war - habe ich auch schon erlebt - halte ich es für absolut legitim, keins oder sehr wenig zu geben).
Wenn du nun zu viel Geld gegeben hast, muss dir die Differenz erstattet werden (Rechtsgrundlage ist § 812 BGB).
Ob die Kassiererin Wechselgeld hat oder nicht, ist ihr Problem. Wenn sie nur 2 statt 2,20 Euro geben "kann" (wer's glaibt...), dann behältst du deinen Zahlungsanspruch auf 20 Cent weiterhin. Könntest ihn also theoretisch noch am nächsten Tag geltend machen (was natürlich niemand machen würde, ist klar...).
Bei einem nennenswerten Betrag würde ich z. B. zur Theke gehen oder mich beim Chef beschweren. Auf jeden Fall muss man das nicht akzeptieren.
Wie ich schon im Kommentar zu einer anderen Antwort geschrieben habe: du kannst den unseriösen Laden auch im Internet bewerten.
Ebenfalls kannst du andere Gäste ansprechen: "Entschuldigen Sie bitte, die Kellerin beuhauptet, mir kein Wechselgeld geben zu können - könnten Sie mir vielleicht wechseln?" Das sollte dem Gastronom angemessen unangenehm sein....
Meiner Meinung nach müssen sie kein Wechselgeld bereit halten. So eine Verpflichtung gibt es nicht.
Allerdings können sie mit der Begründung nicht einfach 20 cent Trinkgeld einsacken. Es dürfte eher umgekehrt so sein, dass du dann erst einmal gar nicht zahlen musst, sondern ihnen deinen Ausweis zeigst und um Zusendung einer Rechnung bitten kannst, die du dann per Überweisung begleichen kannst.
Eine Ausnahme wäre es, wenn ein großes Schild da hängt, dass darauf hinweist, dass man das Geld passend haben muss.
Rechnung schicken, wäre nicht nötig, wenn man die Kontonummer gleich mitbekommt
... oder so. Man kann es auf jeden Fall später per Überweisung o.ä. bezahlen.
Das Problem du musst zahlen, entweder sofort oder später.
Alternative
- Ausweis kopieren lassen, dann überweisen
- Nochmal kommen
Ich wüsste keinen Grund warum man dir was erlassen sollte-
Ich wäre aufgestanden und hätte ändere Gäste gefragt :-) Laut
Oder ne ich hätte drauf..... und wäre nie wieder hin.
Ich will auch nichts erlassen bekommen, aber ich bin ja zahlungswillig und habe das Geld, das Café ist ja dann eig. in der Bringschuld. Ich komme nur auf das 'Erlassen' weil in einem Parkhaus mal alle Kassenautomate defekt waren und mir dann ein Mitarbeiter sagte (vermutlich aus Kulanz) "Fahren Sie einfach raus, wir erlassen Ihnen die Parkgebühr" ;)
Das ist unter Garantie nicht strafbar, aber unprofessionell.
Also ich wäre wirklich aufgeschmissen, wenn die dann sagt "Ne, die x Euro kann ich nicht rausgeben, schade! Ciao!" Extrem unprofessionell.
Du bist nicht aufgeschmissen, du kannst z. B. bei anderen Gästen Geld wechseln, zum Chef bzw zur Theke gehen.
Und du kannst eine schlechte Bewertung für den Service im Internet hinterlassen, etc....
"nicht strafbar" heißt aber nicht gleich "erlaubt/rechtmäßig".
Wenn es doch ohne Konsequenzen ist ; - )
Wohl kein Geschäftsbetrieb wird vorsätzlich das Wechselgeld abschaffen.
Im Beispiel des FS hätte ja auch ein Schuldschein oder Sachwert die 20 Cent ersetzen können.
Wenn es jetzt nennenswert mehr Geld wäre, wie würdest du dann in so einem Fall vorgehen? Dir eine Quittung schreiben lassen, in der der Zahlungsüberschuss notiert ist, und damit dann die Tage nochmal hin, oder dir eine Rechnung ausstellen lassen, deren Betrag man dann überweist oder vorbeibringt? Ich wüsste halt nicht, wie ich nachweisen kann, dass das Café das Überschussgeld einbehalten hat und würde dann lieber den Betrag später passend zahlen, als in Vorkasse und in den Vertrauensvorschuss zu gehen.