Kleinen Telefonstreich gemacht = Kündigung?
Hallo, Ich habe eine Frage zwei Azubis haben in meinem Betrieb (bin da auch net lange) bei einer Kleinanzeigen Seite etwas rein gestellt und nur den Nachnamen und Telefonnummer einer Mitarbeiterin eingetragen. Die wollten sich nur einen kleinen Streich erlauben. Wichtig wäre beide sind ca Ende November fertig max Dezember, die Mitarbeiterin war glaube schon sauer habe etwas mitbekommen, die beiden hatten sich auch gestellt und sich entschuldigt. Die Mitarbeiterin meinte das man jetzt dann von einer Anzeige absehen kann und auch bei dem Hauptsitz der Firma Bescheid gibt das man nicht mehr weiter Nachforschen muss.
Beide sind seit Donnerstag beurlaubt ohne Bezahlung. Da ich beide mag hatte ich gesagt die sollen am Montag einen Blumenstrauß mit bringen um nochmal zu zeigen das es den leid tut. Das interessante die sollen beide ganz normal am Montag kommen, das ist glaube nicht üblich oder wenn man jemanden direkt kündigen möchte oder?
Also was haltet ihr davon, ich frage nur weil mir beide ans Herz gewachsen sind und es total schade wäre da die fast fertig sind.
Eure Meinungen und Tipps sind nun gefragt.
9 Antworten
Zitat: Beide sind seit Donnerstag beurlaubt ohne Bezahlung.
lies dazu mal im Betriebsverfassungsgesetz ...
§ 102 Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) ....
Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.
ich denke mal für die beiden sieht es nicht so rosig aus .. und am Montag wird die (fristlose) Kündigung überreicht ....
ioch sehe hier auch keinen "dummen Jungen Streich", sondern ein Verhalten, dass die Kollegin und die Firma (!) schädigt .....
Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.
Der Betriebsrat muss die Azubis gar nicht anhören .... nur wenn er es für erforderlich hält ....
Das ist kein harmloser Streich. Da werden private, sensible Daten raus gegeben. Ich wäre anstelle der Mitarbeiterin auch stinkesauer und den Blumenstrauß könnten die gleich mit samt ihren Sachen und der Kündigung mitnehmen. Die sind in einem Alter wo man lernen muss das jedes Handeln auch Konsequenzen mit sich zieht und wenn nicht dann lernen sie es jetzt.
War nur der Nachname und Büro Nummer die auch auf der Webseite steht, wie sieht es da aus?
Das kann man herum drehen wie man möchte das ist ein Datenmissbrauch
Spass ist, wenn alle darüber lachen können!!
Eine Kündigung wäre allerdings berechtigt.Trotzdem haben beide vielleicht noch eine Chance, da sie bisher beurlaubt sind. Sie solllten sich wirklich wie bereits angedacht in aller Form entschuldigen.
Velleicht ist der Betrieb noch gnädig und lässt es bei einer Verwarnung bewenden, da sie so kurz vor dem Abschluss der Ausbildung stehen. Wenn es bei einer Verwarnung bleibt, sollten sie aber den Abschluss mit besten Noten bestehen und bis dahin noch mal richtig pauken. Die Auszubildenden die mit sehr guten Leistungen bei der Abschlussprüfung aufwarten, werden meistens in der Presse mit Nennung des Ausbildungsbetriebes lobend erwähnt. Das gäbe dann noch Pluspunkte für das Image des Betriebes.
Das sollten die Burschen versuchen hinzukriegen das gäbe dann noch für diese extra Pluspunkte..
Eine Kündigung wäre allerdings berechtigt.
Bei aller Verurteilung solcher Aktionen: Da wird man trefflich drüber streiten können - besonders im Falle einer Ausbildung kurz vor Beendigung! So schnell ist ein Arbeitgeber dann doch nicht mit einer Kündigung bei der Hand!
Auch wenn sie gekündigt werden, müssen sie bis zum ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Ich denke, es wird nur eine Abmahnung geben.
Aber bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Das heisst sofort den Betrieb verlassen. Diese ist aber nicht ausgesprochen worden.
Also heißt da an dem Donnerstag keine ausgesprochen wurde, ist nachträglich keine fristlose Kündigung möglich oder wie ist das zu verstehen? Ich will den beiden etwas Mut machen deshalb suche ich etwas das die beiden wieder Hoffnung gibt.
Die haben auch vorhin einen großen Blumenstrauß gekauft für Montag, also das finde ich wieder klasse, die denken darüber nach und waren bereit ihr eigenes Geld dafür auszugeben für einen 30€ Blumenstrauß.
Ich hoffe die kommen beide mit einem blauen Auge davon, weil sonst stehen beide auf der Straße ohne eine Ausbildung ist man heutzutage ja nichts mehr.
Was hat man nach 3 Jahren als IHK Azubi für fristen?
Gar keine bei Kündigung durch AG. Das wäre nur fristlos möglich.
Dagegen würde sprechen das der BR die beiden Azubis nicht angehört hat, und das die Anhörung vermutlich erst am Sonntag respektive Montag beendet ist.
Meiner Meinung nach ist das kein Kündigungsgrund für einen Azubi kurz vor der Prüfung. Ich würde falls es doch zur Kündigung kommt diese vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
trotzdem DH