Kleinen Telefonstreich gemacht = Kündigung?

9 Antworten

Zitat: Beide sind seit Donnerstag beurlaubt ohne Bezahlung.

lies dazu mal im Betriebsverfassungsgesetz ...

§ 102 Betriebsverfassungsgesetz

Mitbestimmung bei Kündigungen

(1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

(2) ....

Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.


ich denke mal für die beiden sieht es nicht so rosig aus .. und am Montag wird die (fristlose) Kündigung überreicht ....


ioch sehe hier auch keinen "dummen Jungen Streich", sondern ein Verhalten, dass die Kollegin und die Firma (!) schädigt .....

Das ist kein harmloser Streich. Da werden private, sensible Daten raus gegeben. Ich wäre anstelle der Mitarbeiterin auch stinkesauer und den Blumenstrauß könnten die gleich mit samt ihren Sachen und der Kündigung mitnehmen. Die sind in einem Alter wo man lernen muss das jedes Handeln auch Konsequenzen mit sich zieht und wenn nicht dann lernen sie es jetzt.

Spass ist, wenn alle darüber lachen können!!

Eine Kündigung wäre allerdings berechtigt.Trotzdem haben beide vielleicht noch eine Chance, da sie bisher beurlaubt sind. Sie solllten sich wirklich wie bereits angedacht in aller Form entschuldigen.

Velleicht ist der Betrieb noch gnädig und lässt es bei einer Verwarnung bewenden, da sie so kurz vor dem Abschluss der Ausbildung stehen. Wenn es bei einer Verwarnung bleibt, sollten sie aber den Abschluss mit besten Noten bestehen und bis dahin noch mal richtig pauken. Die Auszubildenden die mit sehr guten Leistungen bei der Abschlussprüfung aufwarten, werden meistens in der Presse mit Nennung des Ausbildungsbetriebes lobend erwähnt. Das gäbe dann noch Pluspunkte für das Image des Betriebes.

Das sollten die Burschen versuchen hinzukriegen das gäbe dann noch für diese extra Pluspunkte..

Auch wenn sie gekündigt werden, müssen sie bis zum ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten. Ich denke, es wird nur eine Abmahnung geben.