Kleinanzeigen Käufer will Artikel obwohl bereits verkauft?
Hallo, ich hab wies aussieht ein kleines problem.
Ich habe einen Artikel auf Kleinanzeigen hochgeladen, nach einigen Tagen meldet sich jemand mit den vertrauenserweckenden Worten "ist vorhanden?".
Meine Antwort: "Ja, man kann den Artikel noch kaufen".
Dann kam drei Tage lang nichts.
In der zwischenzeit meldete sich aber ein anderer, welcher sich sofort immer rückmeldete, selbstverständlich habe ich den artikel an ihn verkauft und nicht auf den anderen "ist vorhanden" gewartet.
Nun jammert er ("ist vorhanden") herum, wir hätten einen "Kaufvertrag" und er werde seinen anwalt holen, ich hätte vergessen ihm bescheid zu geben, dass der artikel verkauft ist usw.,
uff.
dann schrieb ich ihm, dass ich in der ersten nachricht lediglich eine auskunft gab, dass der artikel noch nicht verkauft ist und ich nie einem kaufvertrag zugestimmt habe.
Nun ist er ruhig (3 stunden später, sonst meldet er sich nach 3 tagen, liegt also daran), trotzdem hat es mich geschockt jemanden so agressiv zu sehen :(
Hat er recht oder ist er einfach nur sauer, dass er den artikel nicht mehr bekommen kann?
Wäre euch für jede hilfe dankbar!!!
11 Antworten
Nun jammert er ("ist vorhanden") herum, wir hätten einen "Kaufvertrag" und er werde seinen anwalt holen, ich hätte vergessen ihm bescheid zu geben, dass der artikel verkauft ist usw.,
Dann lass ihn jammern, den hier besteht KEIN Kaufvertrag.
Laut deiner Schilderung bestand nur eine Anfrage ob der Artikel noch vorhanden sei, was du bestätigst. Mehr ist hier nicht passiert.
Ein Kaufvertrag wäre erst zustande gekommen, wenn Ihr euch über den Preis geeinigt hättet und du oder der Käufer zugestimmt hast. Dann habt Ihr 2 Willenserklärungen für den genannten Preis zu verkaufen. Aber so? Nein.
Ähnlich wäre es bei einer Reservierung.
Wenn er dich gefragt hätte kannst du bis Datum X reservieren und du sagt ja, dann wäre das ein Reservierungsvertrag und hättest nicht verkaufen dürfen. Liegt hier aber ebenfalls nicht vor.
Er ärgert sich einfach nur den Artikel nicht mehr bekommen zu haben.
Dankeschön!! Sehr beruhigend, dass mir hier alle zustimmen :)
Mach dir kein Sorgen, jede Jurastudierenden werden dir schon im ersten Semester sagen, dass deine Anzeige auf ebay kein Angebot gewesen ist, sondern lediglich eine Aufforderung an andere Nutzer Angebote für deinen Artikel abzugeben. Das hat er nicht gemacht.
Ihr habt nichts.
Der soll nicht Nerven.
Ein Kaufvertrag kam nicht zustande. Die vorhandenen Aussagen hatten nicht den Charakter einer Willenserklärung und selbst wenn du ihm ein Angebot gemacht hättest hat er versäumt dieses anzunehmen.
‚Ja kann man kaufen‘ ist KEIN Kaufvertrag, dazu fehlt die Willenserklärung des potentiellen Käufers ‚Kaufe ich/ ich will kaufen!‘
ergo: mach dir keinen Kopf
Ist auch so… ein Kaufvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung
es wurde aber weder vom Käufer noch vom Verkäufer diese abgegeben
Dankeschön! stimmt, das klingt sehr logisch was du da sagst :)