Kleinanzeigen - unrealistische Preise?
jemand schreibt in einer Kleinanzeige (Facebook-Gruppe) einen Preis, da es verpflichtend ist einen einzutragen. dabei kommen auch Preise vor wie "123.456.779 €". wie wäre die Rechtslage, wenn man die Person darauf "festnagelt". Bsp: "Suche Regenjacke. preis 123.456.789 €". jetzt könnte ich der Person eine Regenjacke anbieten. könnte man auf den Preis bestehen?
2 Antworten
Durch dein Anbieten würde kein Kaufvertrag zustande kommen. Erst wenn der Aufgeber der Anzeige dein Angebot annimmt. Und dann könntest du in der Theorie auf die Zahlung des Kaufpreises bestehen.
Nein !
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/artikel/nutzungsbedingungen
Es besteht kein Recht Auf den Preis bis Eigentumsübergabe!
und es geht nicht um ebay Kleinanzeigen. stand in der Frage drin
Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises besteht, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Und das ist im Regelfall nicht erst bei der Übergabe der Kaufsache der Fall. Die Nutzungsbedingungen haben damit nichts zu tun.