Klagerücknahme im Umgangsrecht ?
Der Vater klagt zum 2.mal wegen Umgangsrecht. Damals hat er während einer Gerichtsverhandlung alle Anträge zurückgezogen. Da es sehr schwierig war in der Vergangenheit soll ein Gutachten stattfinden. Zudem hat er wegen pkh Unterlagen und Unterhalt falsche Angaben gemacht. Der Richter wird wegen evtl Prozessbetrug es evtl. Der Staatsanwaltschaft weiterleiten. Der Vater teilte vor 2 Wochen über 3. mit die Umgangssache zurückgezogen zu haben. Er habe es selbst schriftlich bei gericht abgegeben. Nun zu meiner Frage hätte ich nicht schon Nachricht darüber wenn er wirklich zurückgezogen hat. Hat jemand Erfahrung damit wie der Ablauf ist in so einem Fall? Danke im voraus für eure Antworten.
2 Antworten
Ayka:
Ist die Klage zurückgenommen oder gilt sie als zurückgenommen, so
stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluß ein und spricht die sich
nach diesem Gesetz ergebenden Rechtsfolgen der Zurücknahme aus. Der
Beschluß ist unanfechtbar.
Erstmal frohes neues Jahr und Danke für die schnelle Antwort....wie lange kann sowas dauern bis ich Nachricht vom bekomme? Angeblich ist Sein Schreiben am 15.12.16 zum Gericht gegangen Weder mein Anwalt noch Ich haben etwas gehört, ist das normal noch garnichts davon gehört zu haben?
Und wie lange kann sowas dauern bis ich Nachricht bekomme? Angeblich ist Sein Schreiben am 15.12.16 zum Gericht gegangen