Kirchensteuer Erstattung von 2014 erst 2016 bekommen - muss ich das nochmal angeben?
Ich bin dabei die Steuer für 2016 zu machen. Nun ist Taxman bei der Kirchensteuer aufgefallen dass ich noch die Erstattungen (des Finanzamtes) bzgl. Kirchensteuer noch angeben muss. Ist damit nur die Erstattung des Vorgängerjahres (also die Erstattung für 2015) gemeint oder generell jede Erstattung einer Kirchensteuer.Habe in 2014 als Expat gearbeitet und deshalb die Kirchensteuererstattung dafür erst letztes Jahr bekommen. Nun habe ich das Problem, dass die Summe aller Kirchensteuer Erstattungen die ich 2016 erhalten habe höher sind als die Zahlungen.Taxman Originaltext: "Sie haben im Jahr 2016 mehr Kirchensteuer erstattet bekommen als Sie bezahlt haben.Das Finanzamt wird die Erstattung, die nicht mit einer Zahlung verrechnet werden kann, im Jahr 2016 Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzurechnen und versteuern."Den letzten Satz verstehe ich allerdings nicht.
1 Antwort
Es sind alle Kirchensteuererstattungen anzugeben, die du in 2016 erhalten hast. Für welchen Zeitraum sie erstattet wurden, spielt keine Rolle.
Der letzte Satz ist wie folgt zu verstehen: Deine gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen (= der Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird). Von der gezahlten Kirchensteuer werden die Erstattungen abgezogen ( bis zu einem Wert von 0). Der Betrag um den die Erstattungen die Kirchensteuerzahlungen in einem Jahr übersteigen, wird als steuerpflichtige Einnahme deinem Einkommen hinzugerechnet.