Kirchensteuer Erstattung von 2014 erst 2016 bekommen - muss ich das nochmal angeben?

1 Antwort

Es sind alle Kirchensteuererstattungen anzugeben, die du in 2016 erhalten hast. Für welchen Zeitraum sie erstattet wurden, spielt keine Rolle.

Der letzte Satz ist wie folgt zu verstehen: Deine gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen (= der Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird). Von der gezahlten Kirchensteuer werden die Erstattungen abgezogen ( bis zu einem Wert von 0). Der Betrag um den die Erstattungen die Kirchensteuerzahlungen in einem Jahr übersteigen, wird als steuerpflichtige Einnahme deinem Einkommen hinzugerechnet.