Kirchenaustritt: Wird die Bank automatisch informiert oder muss man das selber tun?

4 Antworten

Ja man muss die Bank darüber informieren.

Die Änderung geschieht meist zu einem Stichtag und gilt erst für´s folge Jahr. Somit muss man sich Zuviel gezahltes bei der Steuer einreichen!

Lg

Mike12 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 17:21

Ja, danke. Mir ist aber immer noch unklar, ob ICH die Bank informieren muss oder ob das auch vom Finanzamt gemacht wird.

BurnsMontgomery  12.11.2016, 01:01
@Mike12

Bank informieren!

Mike12 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 20:49
@BurnsMontgomery

Nein, das muss man doch nicht selber machen. Ich war zwischenzeitlich mit einer Kopie der Austrittsbescheinigung bei der Bank und da hieß es, dass sie die nicht benötigen. Sie holen sich alle nötigen Angaben selber aus den ELStAM-Eintragungen oder erhalten diese vielleicht auch automatisch.
Zumindest ist das bei meiner Hausbank so und das ist eine ganz normale Raiffeisenbank.

Bei der Comdirect steht folgendes unter der Abführung der Kirchensteuer;

Sollten Sie durch eine unterjährige Änderung zuviel Kirchensteuer bezahlt haben, können Sie die Erstattung der Beträge im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung bei dem für Sie zuständigem Finanzamt geltend machen.Sie können Ihre Kirchensteuermerkmale nicht bei der Bank ändern. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verbindung.

Info vom Themenstarter:
Ich war ein paar Tage später mit einer Kopie der Austrittsbescheinigung bei der Bank und da hieß es, dass sie die nicht benötigen. Sie holen sich alle nötigen Angaben selber aus den ELStAM-Eintragungen (oder erhalten diese vielleicht sogar auch automatisch, wenn Steuern auf etwas anfallen).
Zumindest ist das bei meiner Hausbank so und das ist eine ganz normale Raiffeisenbank.

Die Medebehörde leitet die Infos auch anhand der TIN, die jeder Deutsche hat, an die zuständigen Stellen weiter. Wichtig bei Arbeitnehmern: Du musst nur dem Arbeitgeber die Info über den Austritt mündlich mitteilen und dann kontrollieren, ob auf der nächsten Gehaltsabrechung/Ertragsbescheinigung die KiSt. abgezogen wurde.

Mike12 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 17:32

Der Arbeitgeber wird ja einfach und ohne Begründung über den Eintrag vom Finanzamt in dem ELStAM-Dingens informiert, da muss ich mich also nicht selber drum kümmern. Und die Kirche wird vom Amtsgericht informiert.

Bin heute im Amtsgericht gewesen und aus der Kirche ausgetreten. Die Dame dort wusste aber nicht, ob das Finanzamt sich auch um die Benachrichtigung der Bank kümmert. Das Amtsgericht macht das jedenfalls nicht. Und ich weiß jetzt nicht, ob die Bank mit den TIN's etwas zu tun hat und daher vom Finanzamt informiert wird.

Am besten ist, ich gebe nächste Woche einfach mal eine Kopie von der Austrittsbescheinigung bei der Bank ab, dann bin ich auf der sicheren Seite. Denke ich.