Kirche abgemeldet trotzdem Werden Steuern abgezogen, wieso?

6 Antworten

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Der Fehler liegt bei der Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers und dort muss er auch korrigiert werden.

Ares80 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 00:31

du, das weiß ich garnicht mehr ob ich die abgegeben habe.

michi57319  21.09.2017, 12:29
@Ares80

Mein Steuerberater bekommt die Daten von mir, er trägt sie in sein System ein. Bei ersterem und letzterem kann immer mal ein Fehler vorliegen. Das Finanzamt ist da erst mal völlig außen vor, weil die in diesen Prozess überhaupt nicht eingebunden sind.

Ares80 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 00:30

ach so. dann macht dein steuerberater für die monatlichen Löhne von jeden Mitarbeiter den Lohn. und wenn er was falsches angibt an Steuern dann wird dies übernommen.

Ares80 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 00:22

vielen Dank Michi. bist du dir sicher das es am Arbeitgeber liegt ? Habe mein Chef das problem geschildert und der meint ich solle zum Amt gehen.

michi57319  21.09.2017, 00:24
@Ares80

Ich bin selbst Arbeitgeber, mache aber die Löhne nicht selbst, das macht mein Steuerberater. Wenn der die Daten richtig eingibt, werden auch bei keinem Arbeitnehmer unberechtigt Steuern abgezogen.

Hast du bei Einstellung die Abmeldung von der Kirche, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt, vorgelegt?

Solche Fälle sind schon zu zig-Tausenden vorgekommen (insbesondere im Bereich der evangelischen Kirche Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).

Du mußt die Austrittsbescheinigung der Stelle vorlegen, die für die Kirchensteuer zuständig ist (das kann beim Finanzamt erfragt werden oder auf einen alten Steuerbescheid schauen) - ohne diese Bescheinigung bleibt der KiSt.-Abzug - dann muß ggf. neu ausgetreten werden.

Hier dürfte es aber ggf. unproblematisch werden, wenn die Bescheinigung nicht mehr vorliegt, da die zuständige Stelle für Kirchensteueraustritte die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren muß (die muß man sich dann besorgen).

In vielen Fällen der Vergangenheit, lag das Austrittsdatum allerdings mehr als 10 Jahre zurück und man konnte den Austritt nicht nachweisen.

Frage deinen Arbeitgeber, wann der letzte ElStAm-Abruf war, und welche Angaben er - speziell zur Kirchensteuer - enthielt.

Fordere bei deinem zuständigen Finanzamt die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale an.

ElStAm und Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen identisch sein.

Steht dort ein Kirchensteuerabzug drin, erkundige dich beim Finanzamt, wie der da reingekommen ist.

Ares80 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 16:34

vielen Dank für deine Antwort.

Da gibt es mehrere Fehlerquellen.

Hast du vielleicht den Arbeitgeber gewechselt oder hat er das Programm für die Buchhaltung geändert bzw. ein Update gemacht? Oder den Steuerberater gewechselt? Dabei können Übertragungsfehler passieren. Es kann aber auch einfach nur ein Fehler durch einen Mitarbeiter gegeben haben.

Also als erstes zur Personalabteilung gehen und dort anfragen.

Haben die alles richtig gemacht, ruf beim Finanzamt an.

Ares80 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 16:40

fank dir für den Tip.

Vielleicht musst du das dem Arbeitgeber melden bzw. deiner Stadtverwaltung und dir eine entsprechende 'Steuerkarte' bzw. einen Beleg ausstellen lassen, auf dem der Austritt vermerkt ist. Ansonsten frag in deiner Firma oder bei deinem Finanzamt nach, was da noch nicht eingetragen ist und wie du das Problem beheben kannst!

PatrickLassan  21.09.2017, 06:29

Der Arbeitgber ist verpflichtet, die zur Lohnsteuerberechnung erforderlichen Daten über ELSTAM abzurufen, eine Mitteilung an den Arbeitgeber bringt daher nichts.