Weiß der Pfarrer wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt?
Theorie: Man tritt aus der evangelischen Kirche aus, weil man keine Steuer mehr zahlen will, aber eigentlich fühlt man sich der Kirche noch verbunden. Man mag wofür sie steht. Gleichheit verschiedener Sozialschichten und Bindeglied der unterschiedlichen Generationen. Wirkt man als Außenseiter, wenn man trotzdem zum Gottesdienst geht, obwohl man steuerrechtlich ausgetreten ist?
9 Antworten
Als ich ausgetreten bin, erhielt ich einen Brief vom Pfarrer der für mich zuständigen Pfarrei. Das war zwar ein Standardbrief, formuliert von der deutschen Bischofskonferenz, aber es geht jedenfalls über den Tisch des Pfarrers. Ich glaube aber nicht, dass es ihn groß interessiert hat, er hatte meinen Namen wahrscheinlich noch nie zuvor gehört. Wir sind hier allerdings auch kein Dorf.
Man tritt aus der evangelischen Kirche aus, weil man keine Steuer mehr zahlen will, aber eigentlich fühlt man sich der Kirche noch verbunden.
Man kann nicht gleichzeitig Mitglied in einem Verein sein und andererseits keine Beiträge zahlen wollen.
- Kirchenaustritte gehen über den Schreibtisch des geschäftsführenden Pfarrers. In kleineren Gemeinden kann man also sicher sein, dass er informiert ist. In Gemeinden mit mehreren Pfarrern kommen Austritte aktiver Gemeindeglieder in der Dienstberatung zur Sprache.
- Der Kirchenaustritt ist nicht in erster Linie eine steuerliche Angelegenheit. Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben keinen Anspruch auf Amtshandlung jedweder Art. Sie bekommen letztlich kein christliches Begräbnis auf einem kirchlichen Friedhof sondern werden - salopp ausgedrückt - ohne Segen auf irgendeinem Acker verscharrt.
- Wer kaum Einkommen hat, der zahlt kaum oder gar keine Steuer. Da ist auch die Kirchensteuer zu vernachlässigen. Wer halbwegs gutes Einkommen hat, muss schon mit sich abmachen, weshalb er die Dienste der Kirche in Anspruch nehmen will ohne seinen Beitrag zu leisten.
Gibt es überhaupt noch kirchliche Friedhöfe?
Auf den Dörfern gibt es oft nur kirchliche Friedhöfe, Friedhöfe in der alleinigen Trägerschaft der Kirchengemeinde. Die Kommunen beteiligen sich hier finanziell an der Unterhaltung der Friedhöfe durch bei der Kirchengemeinde angestellte Friedhofsmitarbeiter.
mit "Verscharren" hat das nichts zu tun
"Salopp ausgedrückt" hatte ich geschrieben. "Überspitzt" wäre passender gewesen.
Abgesehen davon, dass viele der aus der Kirche Ausgetretenen auf eine solche Begleitung ohnehin keinen Wert legen dürften.
Das habe ich im 1. Kommentar unter meiner Antwort bereits geschrieben.
Wo gibt es denn in Deutschland irgendeinen Acker, auf dem Nichtkirchenmitglieder einfach so verscharrt wurden?
Das war nicht wörtlich gemeint. Siehe Arlecchino an Rolf42.
Ach so. Eine der üblichen schwammigen Aussagen um 'Abtrünnige' zu beunruhigen.
Hier im Thread kann ich nichts von Rolf42 finden. Ich denk ich hab alle Kommentare aufgeklappt.
Doch, hab Rolf42 jetzt gefunden.
Grundsätzlich stimme ich den Ausführungen zu. Aber
... ohne Segen auf irgendeinem Acker verscharrt.
Das muß so nicht ablaufen und hängt wohl doch ein bißchen von der Haltung der Gemeinde und dem dazugehörigen Pfarrer ab.
Das folgt Kirchenrecht der EKD, ist also in allen Landeskirchen einheitlich. Pfarrer dürfen Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, kein kirchliches Begräbnis zukommen lassen.
Es gibt verschiedene Gründe dafür. U. a. dass man davon ausgehen muss, dass es Missachtung des ausdrücklichen Wunsches des Verstorbenen ist.
Ich meine, mich zu erinnern, daß Pfarrer oder Pastoren auf Wunsch der Hinterbliebenen privat bestatten.
Da kann nur etwas falsch weitergegeben worden sein.
Bestattungen werden in die Kirchenbüchern eingetragen. Da kann nichts 'unter der Hand' geschehen.
Wenn aber der Verstorbene kein Kirchenmitglied ist, wird man dann nicht einfach nur in das Sterberegister der Gemeinde eingetragen. Und der Pfarrer kann ja privat bezahlt werden und meldet die Einnahme der Kirche?
Sorry, wenn ich hier ein bißchen hartnäckig bin.
Pfarrer sind auf die Ordnungen der Kirche verpflichtet.
Und Honorare dürfen sie schon gar nicht annehmen.
So, Schicht...
Schicht.
War noch nie in einer Kirche. Habe also nie Steuer gezahlt. Spende auch nie Geld. Aber ich unterstütze Projekte, die ich förderungswürdig finde, durch meine ehrenamtliche Mitarbeit. Innerhalb der Kirche und auch außerhalb.
Das Amt meldet den Kirchenaustritt der Kirche. D.h. der Pfarrer wird informiert, ja.
Deine Theorie ist allerdings seltsam: Ich will den Fußballplatz des Sportvereins nutzen, aber den Mitgliedsbeitrag nicht zahlen. Klingt ein wenig nach Sozialschmarotzer, oder? Ich nutze die Einrichtung und lasse die anderen zahlen (mähen, gießen, Grundsteuer etc.)
Es funktioniert in anderen Ländern doch auch ohne Kirchensteuer.
Warst du z.b. schon mal in Frankreich und hast dir die Kirchen angesehen? Ich meine dabei nicht die Kathedrale in Rheims oder Straßburg, sondern die Kirchen am Dorf?
Nein, habe ich nicht. Aber muss man unbedingt in einem historischen Gebäude seinen Gottesdienst halten, obwohl man es sich nicht leisten kann?
Klar, man kann auch eine neue Kirche bauen. Die kostet nix. ;-)
Gibt es überhaupt noch kirchliche Friedhöfe? Die meisten Friedhöfe dürften doch ohnehin in kommunaler Hand sein, so dass das keine Rolle mehr spielt.
Und auch ohne kirchliche Begleitung kann man eine Beerdigung feierlich und würdevoll gestalten, mit "Verscharren" hat das nichts zu tun. Abgesehen davon, dass viele der aus der Kirche Ausgetretenen auf eine solche Begleitung ohnehin keinen Wert legen dürften.