kindsvater nicht eingetragen

9 Antworten

Wenn er als Vater nicht eingetragen ist, und auch keinen Unterhalt zahlt, hat er auch nicht das Recht das Kind zu sehen. Mann kann das aber immer noch ändern. Sich als Vater anerekennen, (nur wenn die Mutter es auch will) Unterhalt zahlen, dann kann oder darf er auch das Kind sehen! Er wird sonnst beim JA nicht viel Chancen haben!

Er macht sich komplett lächerlich wenn er mit diesem Anliegen zum JA geht. Entweder er erkennt die Vaterschaft an, übernimmt die volle Verantwortung incl. Unterhaltszahlungen oder er lässt es ganz sein. Er hat keinerlei Rechte am Kind solange er die Vaterschaft nicht anerkennt oder die Kindsmutter die Vaterschaft gerichtlich klären lässt (was sie ja nicht will).

Ganz im Gegenteil, das Jugendamt wird seine Daten aufnehmen und ihn als Kindsvater registrieren falls die Mutter doch mal in Not gerät und Unterhaltsvorschuß beantragen muss. Spätestens dann ist er reif.

Das Kind hat allerdings das Recht darauf zu erfahren wer sein Vater ist. Will sie es dem Kind auch verschweigen?

Er hat Moeglichkeiten, allerdings dauert das alles seine Zeit und das Jugendamt wird ihm dabei hoechstens beraten koennen oder die Kindsmutter mal anschreiben. Er wird sich an einen Anwalt wenden muessen und die Vaterschaft einklagen muessen. Dann wird erst mal seine Vaterschaft (notfalls durch erzwungenes genetisches Gutachten von Mutter und Kind) festgestellt und er danach im zweiten Schritt waere das Einklagen eines Besuchsrechtes moeglich. Dann allerdings mit den Konsequenzen, dass er sowohl eingetragen wird wie auch zahlen muss.

So lange er nicht eingetragen ist als Vater, ist er rechtlich auch nicht der Vater und besitzt daher auch kein Besuchsrecht. Da kann weder das Jugendamt noch das Gericht was aendern oder anordnen oder verlangen diesbezueglich. Derzeit hat er keinerlei Anrecht, das Kind zu sehen, weil es eben nicht sein Kind ist.

Das Jugendamt koennte (sofern es will), einen Brief schreiben mit der Bitte, dass man sich mal zusammen setzt und dem Hinweis, dass es fuer das Kind und seine Entwicklung wichtig ist, seinen Vater zu kennen und kennen zu lernen. Das Kind hat spaeter auch mal ein Recht darauf, zu erfahren, wer sein Vater ist. Der Vater hingegen hat derzeit keinerlei Rechte.

Und ohne seine Pflichten beurkunden zu lassen, wird er auch keine Rechte bekommen koennen, es sei denn, die Mutter gewaehrt sie. Entweder oder!

Das waere jetzt so, wie wenn ich sagen wuerde, ich will zwar einen Verwandten beerben und sein Vermoegen haben, seine Schulden will ich aber nicht tilgen muessen.

Deine Freundin sollte darueber nachdenken, wie sie das in Zukunft regeln moechte. Fuer ein Kind ist es schon wichtig, seinen Vater kennen zu lernen. Bringt aber auch wenig, wenn dieser dann mal Interesse dran hat und dann auch wieder nicht, was leider gerade bei so jemanden Unentschlossenen eher die Regel als die Ausnahme ist. (und ich kenne das aus eigener Erfahrung, meine Kinder haben jeweils einen eingetragenenen Vater, der aber keinerlei Interesse zeigt, bzw. zeigte). Von daher wuerde ich sagen, entweder oder. Wenn er sein Kind sehen will, dann wird er auch eingetragen und muss zahlen (zumindest auf dem Papier - ob man dann was kriegt, ist eine andere Sache). Und ich muesste wirklich davon ueberzeugt sein, dass er es auch ernst meint und wirklich eine Beziehung zu seinem Kind aufbauen will und nicht einmal gucken und beim ersten Windeln wechseln geht das Kind zurueck an die Mutter und das wars dann.

Sie kann ihm ja mal ein Bild zeigen und das Kind auch mal kurz zeigen im Beisein von Mutter und anderen Personen, damit er keine Dummheiten machen kann. Vielleicht hat er dann schon wieder die Nase voll von seinem Kind.

Deine Freundin sollte auch beruecksichtigen, dass ein Kind viel Geld kostet und das eigene Geld auch mit Berufstaetigkeit meist immer knapper wird. Und dass dann wenigstens Unterhaltsvorschuss sehr hilfreich ist (habe selbst 2 x 6 Jahre bekommen).

Eine Freundin von mir hatte auf dem Amt angegeben, von einem ONS schwanger geworden zu sein. Sie bekam 6 Jahre den Vorschuss, aber das Geld wurde halt auch immer knapper, sie konnte nicht voll arbeiten (30std), ihr Kind war schon sehr anstrengend und kraftraubend. Und da ueberlegte sie auch, ob sie nicht den Vater (lebt im Ausland, es bestand aber sporadisch emailkontakt) doch eintragen lassen soll und Unterhalt fordern.

Diesen Aspekt sollte sie auch Bedenken.

nicole1231 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 06:22

wie gesagt sie bekommt KEINEN unterhaltsvorschuss, wurde abgelehnt

Es geht hier nicht um das Recht des Vaters oder das Recht der Mutter, sondern um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft.

Insofern hat die Mutter selbst eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Kindsvaters...
Beim Jugendamt würde der Mann ohne Zustimmung der Kindsmutter aber vermutlich nichts erreichen, sondern seine "Anerkennung" als leiblicher Vater gerichtlich durchsetzen lassen müssen.

Würde er als leiblicher Vater anerkannt werden, so könnte er alle seine Rechte wahrnehmen (Umgangsrecht, Beantragung des Mitsorgerechts auch gegen den Willen der Mutter...) - und würde seinen Pflichten nachkommen müssen, wenn die Mutter Unterhalt bei ihm einfordern würde (für das Kind... und bis zu dessem dritten Geburtstag auch für sich selbst...)

Wenn die Kindsmutter den Unterhalt für das Kind in vollem Umfang allein aufbringen kann, so ist sie nicht verpflichtet, diesen beim Kindsvater einzufordern...
Ebenso verhält es sich mit dem "Betreuungsunterhalt" für sie selbst.
Wäre sie auf staatliche Unterstützung angewiesen, könnte ihr diese versagt werden, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht (bei der Vaterschaftsfeststelung) nicht nachkäme....

Auch wenn der Vater unbekannt ist, steht ihr UVG zu.

Kinners, es ist nicht legal einen bekannten Vater nicht einzutragen. Das ist ein Kindesrecht und die Mutter und der Vater können richtig Ärger bekommen.

Das Kind hat ein Recht darauf, den Vater zu kennen und in der Urkunde zu haben.

Unterhalt ist nämlich ein Recht des Kindes, nicht der Mutter. Ihr unterschlagt dem Kind also Geld.

Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er natürlich kein Recht es zu sehen.

Lass ihn doch zum Jugendamt gehen... Er wird nicht sehr weit kommen - Du aber auch nicht.

nicole1231 
Beitragsersteller
 16.02.2014, 19:28

wie meinst du das sie auch nicht ?

Menuett  17.02.2014, 20:12
@nicole1231

Wenn das Jugendamt spitz bekommt, dass Du den Vater sehr wohl kennst, dann steht Ärger ins Haus.

Das Kind hat ein Recht auf den Vater.

nicole1231 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 06:24
@Menuett

sie bekommt KEINEN Unterhaltsvorschuss, somit hat sie auch das Jugendamt nicht geschadet

Menuett  21.02.2014, 15:36
@nicole1231

Du bist verpflichtet dem Kind seinen Vater zu nennen.

Du bist verpflichtet für das Kind Unterhalt einzutreiben.

Wenn Du keinen Unterhalt verlangst und dem Vater das Kind vorenthältst und ihn nicht eintragen lässt - da reagiert das Jugendamt nicht entspannt.

Das hat mit dem UVG nix zu tun.