Kindesunterhalt zahlen bei alg 1 und MiniJob?
Hallo! Momentan bin ich leider arbeitslos und beziehe rund 800€ alg1. Somit sind die Unterhaltszahlungen an die Mutter meiner Kindes eh erstmal hinfällig. Meine Frage ist jetzt wenn ich einen 400€ Job annehmen, von dem ja eh nur 165€ übrig bleiben, ob dieses Geld dann als Kindesunterhalt bezahlt werden muss?
4 Antworten
Als nicht Erwerbstätiger liegt Dein Selbstbehalt bei derzeit 800 Euro. Einkommen, welches darüber liegt, wäre somit für die Unterhaltszahlungen einzusetzen.
Somit sind die Unterhaltszahlungen an die Mutter meiner Kindes eh erstmal hinfällig.
Das sind sie nur, wenn die Mutter keinen Unterhaltstitel gegen Dich hat - oder wenn Du einen vorhandenen Unterhaltstitel entsprechend abändern lassen hast.
Ohne Abänderung wäre ein bestehender Titel weiterhin gültig - und es würden durch Nichtzahlung des festgelegten Unterhaltes Unterhaltsschulden entstehen, die später nachgefordert werden könnten.....
Bei 800€ Alg1 sind - soweit mir bekannt - dein Freibetrag 770€. (Für Wohnen, essen und sonstige Verbindlichkeiten) Alles, was du darüber hinaus erzielst durch einen Minijob, wird bis auf drn berufsbedingten Mehrbedarf (90€?) für den Unterhalt des Kindes verwertet. LG
Habe da was gefunden, was meine These bestätigt:http://www.sozialhilfe24.de/forum/threads/32791-Anrechnung-eines-Mini-Nebenjob-bei-Unterhaltspflicht-auf-das-ALG2
damit kannst du erst mal nicht zahlen. sobald du wieder mehr hast musst du die damit entstandenen schulden natürlich auch bezahlen
Nein dann zahlt das JA den Unterhalt.
vorausgesetzt, das Kind ist unter 12, hat noch nicht bereits 6 Jahre UV bezogen und die Mutter hat nicht erneut geheiratet. Dann geht das Kind und die Mutter leer aus, es sei denn, sie bezieht hartz IV, dann zahlt das Jobcenter!
der Freibetrag ist jetzt 800 E, nicht mehr 770, wurde angehoben.
Bin mir aber nicht sicher, ob es durch den Job nicht auf 1000 Euro Selbstbehalt hoch geht wie bei Berufstaetigen im Allgemeinen, dann muesste er gar nichts zahlen.