Kindersicher und die Türverriegelung am Auto?

2 Antworten

In unserem alten Auto hatten wir die Kindersicherung auch nicht und da waren meine Kinder klein. Im nächsten Auto war die Kindersicherung dann mit drin, da brauchten wir sie nicht mehr.

Es ist nicht alles im Gesetz verankert, muss es auch nicht. Es ist Deine Entscheidung, wie Du mit Deinen Kindern und der Kindersicherung umgehst. Es ist unter anderem eine Sache der Erziehung, ob die Kinder die Tür alleine aufmachen oder nicht.

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:07

Mit der Erziehung gebe ich vollkommen Recht. Dennoch ist es teilweise bestimmt nicht absehbar, wie Kinder oder jeglicher anderer Mensch denkt oder gerade denkt.

Mir stellt sich die Frage vor allem in Fahrlässiger Hinsicht, wenn es vorhanden ist, aber nicht genutzt wird und dann etwas passiert.

Ähnlich wie festes Schuhwerk beim Autofahren in jeder AVB zu finden ist.

Es gibt für jeglichen Mist ein Gesetz und gerade beim Thema "Kindeswohl" sind die Gesetze sehr ausgefeilt. Es muß zu diesem Thema etwas geben, ebenso mit dem Hinten oder Vorne sitzen...

Menuett  06.03.2019, 19:11
@Martin814

Nein, da gibt es tatsächlich nichts.

Und Kinder dürfen im entsprechenden Sitz vorne und hinten sitzen.

Allexandra0809  06.03.2019, 19:11
@Martin814

Die Kindersicherung musst Du nicht nehmen, wenn Du nicht willst. Vor allem würde ich niemals eine erwachsene Person "einsperren". Wie gesagt, ich hab sie nie gebraucht. Als meine Kinder so groß waren, dass sie die Tür selbst aufmachen konnten, wussten sie, dass sie die Tür nur aufmachen, wenn ich das o.k. dazu gegeben habe.

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:53
@Menuett

Wenn der Airbag aus ist....

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 20:01
@Allexandra0809

Das hat glaube ich nicht allzu viel mit "einsperren" zu tun. Sondern wir reden hier von Tod oder Leben. Die Denkweise und deren Handlungen sind nicht vorhersehbar.

Und es geht auch nicht um persönliche Erfahrungen oder ähnliches. Sondern es geht darum, inwiefern das Beispielsweise vor Gericht gesehen oder fahrlässiger Tötung bei "Tür auf", während des Betriebes des Kfz, wenn ein Unfall durch dieses nicht vorhersehbare Verhalten stattfindet und dadurch das Kind geschädigt wird oder fremde Personen, weil der Fahrer solch ein Schock bekam, daß er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und so andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen und es diese Sicherheitseinrichtung gab, ABER nicht genutzt wurde.

Wenn ich dann der Geschädigte wäre oder gar der Staats anwaltliche Vertreter des Kindes wäre, würde ich auf diese Thema pochen... Dazu muß es entweder ein Gesetzt geben oder Präzedenzfälle.

Denn solche Vorfälle sind bereits passiert und zwar völlig unabhängig davon, das es bei Euch noch nicht passiert ist. Die Fragestellung hat nichts mit persönlichen Erfahrungen zu tun!

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 20:01
@Menuett

Genau.

Menuett  06.03.2019, 20:03
@Martin814

Und wie viele Kinder sind umgekommen, weil sie die Tür nicht öffenen konnten?

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 20:05
@Menuett

Wäre interessant herauszufinden... Das weiß ich natürlich nicht. Aber ich denke mal, daß man diese Frage auch bei Erwachsenen einsetzen könnte, wo die Tür nach nicht mehr zu öffnen war.

Dennoch denke ich, daß gerade Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Und das ist auch nicht meine Fragestellung gewesen.

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 20:54
@Martin814

Ich denke, ich werde diese Frage lieber in einem Rechts-Forum stellen. Denn diese Antworten sind nichts als Annahmen und persönliche "glückliche" Erfahrungen. Die Frage würde ich sogar was kosten lassen.

Nichts desto trotz danke ich Euch beiden herzlich für Euer persönliches Engagement, Ihr habt mir wieder mal bewiesen, daß viele Annahmen, glückliche Zufälle sind, bei denen zum Glück noch nichts passiert ist.

Und Ihr hatte scheinbar bisher Glück.

Viele Grüße und danke.

Eine Türveriegelung für Kinder am Auto ist keine Pflicht und wird gesetzlich überhaupt nicht erwähnt.

Ich hatte die nie drin und keines meiner Kinder und Pflegekinder hat da jemals die Tür einfach aufgemacht.

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:01

Es gibt aber auch andere Kinder, bitte nicht die Frage auf sich persönlich beziehen und es ist sicherlich eine Frage der Vernunft. So etwas passiert schnell und in einen Teich fallen geht auch schnell.

Ich bin mir auch sicher, daß es dafür sicherlich eine Art Richtwert, wenn nicht sogar ein Gesetz gibt. Selbst wenn Du dieses nicht kennst, heißt es nicht, daß es das nicht gibt.

Unwissenheit schützt vor Schaden und Straftat nicht.

Danke für Deine Antwort.

Menuett  06.03.2019, 19:02
@Martin814

Die sitzen im Kindersitz im Auto. Die können gar nicht rübergreifen, bis sie nicht schon recht groß sind.

Martin814 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:04
@Menuett

Sehe ich anders und wenn man solche Vorfälle googelt, gibt es auch genug Beispiele.

Ich danke Dir dennoch für Deine guten Worte.