Darf man beim Autofahren einen Fotoapparat in der Hand halten?
Hallo,
es ist ja allgemein bekannt, dass man beim Autofahren kein Handy in der Hand halten darf, auch dann nicht, wenn man damit nicht telefoniert, sondern eine andere der vielfältigen Funktionen nutzt. Hintergrund ist, dass das Multifunktionsmenü der Smartphones zu viel Aufmerksamkeit vom Fahrer verlangt und daher vom Fahren ablenkt.
Der Gesetzestext 23a STVO wurde neuerdings auch auf Computer, Holobrillen, Spielgeräte und Videoabspielgeräte ausgeweitet. Also quasi so ziemlich alles was einen Touchscreen besitzt.
Aber wie schaut das bei normalen Fotoapparaten aus, die sich einfach nur mit einem offensichtlichen Auslöserknopf bedienen lassen? Bei meinen Internetrecherchen bin ich bislang nur auf Verurteilungen bzgl. Fotografieren mit dem Smartphone gestoßen. Sollte ich etwa der erste Fall sein, der für die Nutzung eines Fotoapparates verurteilt wird?
Kennt sich jemand damit aus, und kann ähnliche Referenzfälle nennen?
Der Gesetzestext ist z.B. hier zu finden … https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Thanx for Infos,
Foh
Ps: Der Tathergang:
Ich wurde letzten Sonntag angehalten, weil ich während der Fahrt meine singende Tochter auf dem Rücksitz gefilmt habe. An einer roten Ampel habe ich angefangen zu filmem. Polizei steht hinter mir. Bei grün fahre ich dann los, um die Kreuzubgsecke, und filme 10 Sekunden weiter, bis ich dann in den zweiten Gang schalten musste und daher die Kamera weggelegt habe. (während der "Tat" war ich also im Schritttempo, was für einen Fahrer mit 30 Jahren unfallfreie Fahrerfahrung durchaus zumutbar ist) Nun wurde ich angehalten. Ich sollte 100 euro wegen Benutzung elektronischer Kommunikationsgeräte während der Fahrt zahlen. Nö, sage ich, das kann ich nicht unterschreiben, weil eine Kamera kein Kommunikationsgerät ist. Ich zeigte ihm meine fest installierte Freisprechanlage. "Das ist mein Kommunikationsgerät. Hands free." Er wies mich moralisch zurecht, und klärte mich auf, dass das Gesetz neu sei. Außerdem hätte er gesehen, dass ich die Hände nicht am Lenkrad hatte. Ich fragte ihn, wie ich denn freihändig um die 90° Kurve gekommen sein soll?! Er sagte, er hätte das so gesehen.
Nun mal das Schriftliche abwarten. Angekündigt ist der Verstoß gegen §23 STVO ...
6 Antworten
...mag sein, dass sich das Verbot auf "alles mit Touchscreen" beschränkt....allerdings dürfte es im Falle eines Unfalles recht unerheblich sein, was einen davon abhielt, rechtzeitig und richtig zu reagieren....ob es die Wurstsemmel, die Zigarette, die Getränkedose, das Telefon oder eine Kamera war, völlig egal. Auch wäre ich mir nicht so sicher, dass die Polizei keinerlei Handhabe hat, wenn sie jemanden beobachtet, der offensichtlich vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist (unfallfreie Jahre sind auch hier wieder völlig unerheblich....sie könnten dadurch mit einem lauten Krachen enden) und Maßnahmen dagegen ergreifen und Anzeigen fertigen.....
Essen und Trinken ist während der Fahrt erlaubt. Auch Alkohol. Kommt es zu einem Unfall wird geprüft, ob du dadurch deine Aufmerksamkeit oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt hattest.
.....richtig! etwas anderes habe ich auch gar nicht behauptet! Trotzdem obliegt es den Beamten, durch solches Verhalten ggf. eine Gefährdung anzunehmen und anzuzeigen. Und ich frage mich allen Ernstes, wie Du , die Tochter auf der Rückbank filmend, noch das Verkehrsgeschehen um Dich herum wahrgenommen haben willst....geschweige denn, rechtzeitig auf eine brenzlige Situation hättest reagieren wollen. Das Argument "es ist ja nichts passiert...." ist übrigens in dem Zusammenhang vølliger Blødsinn. Bei den allermeisten verbotenen Handynutzungen während der Fahrt passiert ebenfalls nichts und der Großteil aller Alkoholfahrten endet ebenfalls unfallfrei....trotzdem hat man es verboten....aus gutem Grund.
....ich persönlich würde deswegen sogar Deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzweifeln.....
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei einer Digitalkamera um ein elektronisches Gerät, das der Information dient. Damit ist jetzt alleine das freihändige Halten während der Fahrt bzw. laufendem Motor verboten und wird mit einem Bußgeld i.H.v. 100,-- € und dem Eintrag von einem Punkt in das FAER in Flensburg sanktioniert.
Mit einem Fotoapparat kann ich mich aber nicht infornieren.
Wie stellst du dir das vor?
Zu welchem Zweck fotografiert man denn sonst? Gerade aus der Aufnahme von Personen, hier sogar dem eigenen Kind, aber auch von Sachen oder Landschaften will man doch Eindrücke, Nachweise oder Erinnerungen gewinnen.
kannst du nicht einfach deiner Tochter zuliebe einfach ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen ? mit den Händen am Lenkrad und dem Blick auf der Straße ?? oder muss wirklich erst was passieren , und das Kind zermatscht auf der Straße liegen ? shitegal bei welcher Geschwindigkeit?
Du hast natürlich recht. Am besten sollte man mit Kind im Auto auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren, oder bei Schaltgetrieben nur im ersten Gang bleiben, damit man immer beide Hände am Lankrad behält.
"Zermatschen" möchte ich wirklich niemand.
Wenn du jemals mit einem kleinen Kind Auto gefahren bist, dann wüsstest du übringens, dass Kinder im Auto ohnehin extrem ablenkend sind. Dagegen hilft nur fesseln und knebeln.
Kinder in Autos sollten genereall verboten werden, oder nur in Begleitung einer dritten Aufsichtsperson erlaubt sein.
Das ist meine Meinung, für die Sicherheit!
Sind wir d'accord?
Meine Frage bezieht sich allerdings auf die rechtlichen Grundlagen, und nicht auf persönliche Meinungen oder horror Ansichten.
Tut mir leid das sagen zu müssen aber deine Äußerungen..auch gegenüber der Polizei gleichen dem eines unverbesserlichen/unbelehrbaren Querulanten
Der für dich entscheidende Ausschnitt aus § 23 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 StVO lautet:
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik
Einen Fotoapparat würde ich aus dem Bauch heraus als Gerät der Unterhaltungselektronik bezeichnen. Das Statistische Bundesamt sieht es jedenfalls auch so:
Der Vorwurf ist also gerechtfertigt: 100 € + 28,50 € Kosten, 1 Punkt
Unterhaltungselektronik. hm ...
Ist die Frage, ob der Gesetzgeber solche die Kategorisierung eines statistischen Amtes als Usus betrachten muss.
Im weitesten Sinne dürfte man dann auch kein Feuerzeug, und nicht einmal einen Zigarettenanzünder anfassen.
Fraglich ist auch, wieso Essen und Trinken erlaubt ist, sowie analoge Informationsmedien, wie z.B. Landkarten und Zeitschriften.
Gibt es denn keine Präzendenzfälle?
Ich kenne keine; es gibt die Vorschrift allerdings auch erst seit etwa 6 Wochen.
Es steht dir natürlich frei, die Rechtsmittel bis zur Schaffung eines Präzedenzfalles auszuschöpfen.
Da hier keine rechtssicheren Auskünfte gegeben werden können, würde ich dir raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Meine persönliche Meinung ist, dass man als Fahrer sich zu 100% auf den Straßenverkehr zu konzentrieren hat und keine externen Geräte zu bedienen hat.
Du kannst deine Tochter filmen, wenn du auf dem Parkplatz stehst mit Motor aus.
Du hast natürlich recht. Am besten sollte man mit Kind im Auto auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren, oder bei Schaltgetrieben nur im ersten Gang bleiben, damit man immer beide Hände am Lankrad behält.
Wenn du jemals mit einem kleinen Kind Auto gefahren bist, dann wüsstest du übringens, dass Kinder im Auto ohnehin extrem ablenkend sind. Dagegen hilft nur fesseln und knebeln.
Daher bij ich der Meinung, Kinder in Autos sollten genereall verboten werden, oder nur in Begleitung einer dritten Aufsichtsperson erlaubt sein.
Ist besser für die Sicherheit!
Sind wir d'accord?
Meine Frage bezieht sich allerdings auf die rechtlichen Grundlagen, und nicht auf persönliche Meinungen oder horror Ansichten.
Ich habe selbst zwei Kinder großgezogen und häufig im Auto transportiert, in diversen Kindersitzen. Dabei wurde ich aber niemals veranlasst, mit einem Fotoapparat Videos der Kinder zu drehen, während der Fahrt und habe mich auch nicht ablenken lassen.
Somit war deine Aufmerksamkeit durch das Bedienen des Geräts eingeschränkt und die Strafe kommt zu Recht.
Im Übrigen sagte ich dir, dass es hier keine rechtssicheren Auskünfte gibt und du dir deswegen einen Anwalt nehmen sollst. So wie du hier rüberkommst, hast du sicherlich eine Rechtsschutzversicherung.
Und du kannst die Antworten nicht kontrollieren oder eingrenzen die du erhältst, ob sie dir passen oder nicht.
Essen und Trinken ist während der Fahrt erlaubt. Auch Alkohol. Kommt es zu einem Unfall wird geprüft, ob du dadurch deine Aufmerksamkeit oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt hattest.
Theoretisch müsste es sogar erlaubt sein während der Fahrt mit einer Hand Gitarre zu spielen.
Die Nutzung anderer Geräte als die in §23 genannten wäre m.E. ebenso zu beurteilen.
Zumal es aber keinen Unfall gab, steht solche Prüfung nun nicht zur Debatte.