Kindergeld Urlaubssemester?
Bekommt man denn Kindergeld, auch wenn man Urlaubssemester ist?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Sobald Du Dein Studium abbrichst bzw. unterbrichst - für ein Urlaubssemester - entfällt der Anspruch auf Kindergeld ebenso wie der Anspruch auf Bafög. Ach ja und Anspruch auf elterlichen Unterhalt besteht während einer solchen Zeit auch nicht.
Sprich es entfallen alle Ansprüche.
rainy07
29.01.2020, 21:27
Beitragsersteller
Danke
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
Laut "Dienstanweisung zum Kindergeld" (googeln nach da-kg 2019) gilt folgendes:
A 15.11 Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft
(1) 1Eine anspruchsschädliche Unterbrechung der Ausbildung liegt nicht vor, solange während einer Erkrankung die rechtliche Bindung zur Ausbildungsstätte bzw. zum Ausbilder fortbesteht. 2Die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung sind durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen; die Bescheinigung ist jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern. 3Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden kann. 4Für die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind“ und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind“ zur Verfügung.
(2) 1 Ein Studierender ist während einer Unterbrechung seines Studiums zu berücksichtigen, wenn er wegen Erkrankung beurlaubt oder von der Belegpflicht befreit ist und dies der Familienkasse unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen wird; vgl. Abs. 1 Satz 2. 2Die Berücksichtigung erfolgt für das betreffende Studiensemester einschließlich der Semesterferien, in dem der Studierende durch Krankheit gehindert ist, seinem Studium nachzugehen. 3Dies gilt auch, wenn die Erkrankung vor Ablauf des Semesters endet, das Studium aber erst im darauf folgenden Semester fortgesetzt wird.
Kindergeldanspruch ist also nur bei nachgewiesener Erkrankung möglich, nicht jedoch bei Unterbrechung durch Urlaubssemester 😢
Woher ich das weiß:Recherche