Steht mir Kindergeld trotz Vollzeitstelle (über 2 Monate) zu?
Hallo liebe Leute,
Ich bin gerade in der Zeit zwischen Abitur und Studium und habe heute (9.7.15) eine Aushilfsstelle in Vollzeit (37,5h/Woche) angenommen. Diese Beschäftigung dauert an bis zum 11.9.15 und liegt somit bei etwas über 2 Monaten. Ich habe im Internet gelesen, dass damit der Kindergeldanspruch für den September erlischt. Dort stand aber auch etwas von im Jahr im Schnitt 20 Stunden oder so. Ich blicke da nicht ganz durch. Und verhält es sich mit dem Unterhalt von meinem Vater wie mit dem Kindergeld?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Dein Kindergeldanspruch dürfte erhalten bleiben, da er nicht vom Monatseinkommen an sich sondern vom Jahreseinkommen abhängt.
Unterhaltsansprüche an den Vater (und an die Mutter...) dürften dann allerdings nicht bestehen.
Mit Abschluss der Schule erhöhen sich die Selbstbehalte deiner Eltern dir gegenüber (und auch dein Rang in einer möglichen "Unterhaltsrangfolge"), so dass vielleicht ein Elternteil nicht mehr (oder nicht in vollem Umfang...) leistungsfähig ist.... - die Unterhaltsanteile deiner Eltern müssten also ggf. neu berechnet werden...
Im Grunde hast du ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zum 25 Lebensjahr einen Anspruch auf Kindergeld. Dies ist bei dir der Fall.
Zudem gibt es eine Freigrenze, welche 450 Euro im Monat beträgt. Diese wirst du zwar mit einer Vollzeitstelle überschreiten, was aber nicht weiter schlimm ist. Einnahmen, also dein Lohn, werden auf das Geschäftsjahr umgeschlagen. Also wenn du sonst nichts verdient hast und du nicht mehr als 5400 Euro in den beiden Monaten verdienst (5400 / 12 = 450 Euro), dann erlischt dein Anspruch nicht.
Wie lange die Zeit zum Überbrücken sein darf weiß ich jedoch nicht, damals wurde mir am Telefon geraten "Können Sie sich nicht irgendwo ein Praktikum auszeichnen lassen?" - Nur mal als Idee.
Vielen Dank für die rasche Antwort. Das mit dem Überbrücken zwischen Abi und Studium geht, da habe ich mich erkundigt. Jetzt bin beruhigt, dass ich meine Lohntüte mitsamt Kindergeld kassieren darf. Schönen Abend noch :)
Solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld hast,dass sollte bei dir ja der Fall sein,wenn du in 2 Monaten schon weiter machst,dich also in einer Übergangszeit von weniger als 4 Monaten befindest,dann haben die Eltern bzw. du,auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld !
Das Einkommen spielt dabei schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da ist die Einkommensgrenze für das Kindergeld gefallen.
Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben würdest,dürftest du in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeite.
Würdest du dann diese Stunden überschreiten,dann entfällt der Anspruch auf Kindergeld in diesem Monat.