Kindergeld obwohl erst Ausbildung nächstes Jahr beginnt?
Hallo, ich werde nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen, da es bei mir dieses Jahr leider nicht klappt. Bis dahin bin ich nicht an einer Schule anwesend, da ich mit der Schule fertig bin. Soweit ich weiß bekommt meine Mutter nur Kindergeld wenn ich in irgendeiner Form eine Schule besuche.
Meine Frage wäre ob meine Mutter Kindergeld bekommen kann obwohl ich nicht an einer Schule bin, aber das Arbeitsamt die Information darüber hat das ich nächstes Jahr eine Ausbildung beginne.
Danke für die Antworten im voraus.
8 Antworten
Du könntest die Zwischenzeit mit einem Bundesfreiwilligendienst füllen. Das ist auch für weniger als ein Jahr machbar.
Es kommt darauf an, wo du wohnst und wie lange du die Schule bereits besucht hast, wie alt du bist - ggf. bist du weiterhin in irgendeiner Form schulpflichtig, daher solltest du auch das auf dem Schirm haben.
Meines Wissens nach gibt es nur Kindergeld, wenn du noch nicht 18 bist oder z.B. eine Ausbildung machst.
Kindergeldanspruch haben die Eltern auch bei "Ausbildungssuchend" bis längstens zum 25. Lebensjahr!
Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 ;-)
Ja, kann sie.
Wie alt bist du? Unter 18 steht deiner Mutter das Kindergeld bedingungslos zu. ü18 nur, wenn du zur Schule gehst, Ausbildung oder Studium machst.
Zudem steht euch das Geld zu, wenn du ausbildungssuchend bist und in Übergangsphasen von einer Tätigkeit zur nächsten- hier ist aber meist auf 4 Monate gedeckelt.
Pauschal lässt es sich also nicht sagen, ob euch das Kindergeld derzeit zusteht das müsst ihr mit der Kasse abklähren.
Unter 18 bekommt sie auf jeden Fall Kindergeld weiter, ab 18 unter 25 müsstest du z.B. Arbeit ( 18 - 21 ) oder dann ab 21 -24 Ausbildung suchend gemeldet sein oder deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden selber nachweisen.
Wärst du z.B. schon 18 und nicht Arbeit bzw.Ausbildung suchend gemeldet, hättest aber zum nächst möglichen Beginn schon einen Azubi Vertrag, dann hätte auch da deine Mutter weiterhin Anspruch auf Kindergeld für dich, selbst wenn du bis zum Beginn deiner Erstausbildung Vollzeit arbeiten würdest.
Denn Kindergeld gibt es seit der Abschaffung der Einkommensgrenze zum 01.01.2012 gezahlt.