Kindergeld nach 1 jahr arbeiten und danach ausbildung?
Folgendes: Für nächstes Jahr habe ich einen Ausbildungsplatz, möchte dieses zwischenjahr aber nicht verschwenden und gerne arbeiten. Mir ist klar wenn ich arbeite, bekomme ich kein Kindergeld aber kann man Kindergeld neu beantragen wenn man wieder eine Ausbildung anfängt? Also wird es sozusagen “pausiert” oder bekomme ich dann während der Ausbildung keins mehr?
3 Antworten
Spätestens in z.B.einer Ausbildung kann dann wieder Kindergeld bezogen werden, solange das Kind noch keine 25 ist.
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und Du deine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnst, also nicht schon dieses Jahr hättest beginnen können, dann sollte eigentlich auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld besten.
Das Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenze 2012 angeschafft wurde.
Und was bitte hat das mit der Frage zu tun ?
solange du unter 25 bist gibts auch noch KG in der Ausbildung.
... und auch in Zwischenzeit, da der Kindergeldanspruch unabhängig vom Einkommen ist ;-)
Hallo emmaroberts,
für deine Erstausbildung steht dir dein Kindergeld noch zur Verfügung.
Unabhängig davon, ob du vorher bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hast.
Demnach "pausiert" es.
emesvau
Der Kindergeldanspruch pausiert doch nicht, da dieser schon seit 2012 unabhängig vom Einkommen ist ;-)
Gilt das auch wenn ich schonmal eine Ausbildung angefangen habe, diese aber abgebrochen habe?
Ja, unter Erstausbildung versteht man eine abgeschlossene Ausbildung. Keine angefangene. Allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr.
es würde auch KG für die 2. oder 3. Ausbildung geben, solange der Azubi unter 25 ist.
Nur wenn die Ausbildungen aufeinander aufbauen. Ansonsten nicht. Habe ich damals selbst erfragt bei der Kindergeldstelle.
nein das stimmt nicht. KG wird immer gezahlt solange Azubi unter 25 ist. Das was du meinst ist dann wohl Unterhalt, da ist es natürlich anders, der muss nur für die erste Ausbildung gezahlt werden.
in dem Link steht doch eindeutig das man bei einer zweiten Ausbildung auch KG beziehen kann.
Meine Kinder und Schwiegerkinder haben alle 2 Ausbildungen gemacht, auch total verschiedene. Sie haben IMMER Kindergeld bekommen bzw. wir Eltern. Bis sie 25 waren, dann war logischerweise Schluß.
Welche Ausbildung geht denn unter 20 Wochenstunden? Du sprichst hier von einem absoluten Ausnahmefall. Ich spreche immer von den Regelfällen.
ok, ich lasse es ;) .Dann waren alle meine Kinder absolute Ausnahmen, obwohl sie ganz normale Berufe erlernt haben, das jeweils 2 mal.
Es steht doch bei der Agentur für Arbeit genau so. Willst du damit sagen, dass die AfA Unsinn schreibt?
wir kriegen das KG nicht von der Agentur für Arbeit, sondern vom Bund, da mein Mann Bundespolizeibeamter ist. Scheinbar gibt es da Unterschiede, keine Ahnung.
Solange du keine erfolgreiche Abschlußprüfung vorweisen kannst, solange handelt es sich immer noch um eine Erstausbildung!
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770