Ich bin Schüler und 19 Jahre, Kindergeld obwohlkurzfristige beschäftigung?

2 Antworten

Es gibt keine Einkommensgrenze beim Kindergeld.

Für Volljährige ist Kindergeld MÖGLICH, wenn sie in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung sind. Auch dann gibt es das nicht automatisch, sondern muss beantragt (bzw. bestätigt)werden.

Bist du denn z.B. "ausbildungssuchend" gemeldet?

SSusanne1 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 12:21

Und Kindergeld ist beantragt

DerHans  10.08.2021, 12:24
@SSusanne1

Dann muss ja nur jeweils die Schulbescheinigung beigefügt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung ändert daran nichts.

SSusanne1 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 12:20

Ich bin noch Schüler also am Gymnasium habe gerade Sommerferien