Kindergeld als doppelter Staatsbürger für in der türkei lebenden Kinder , wenn ich hier in Deutschland arbeite?
6 Antworten
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52-t-merkblattkindergeld_ba014339.pdf
Das wären die Voraussetzungen, wenn die Eltern türkischer Abstammung sind.
Hier ein Urteil wenn die Eltern Deutsche sind (oder der Elternteil der hier lebt) und die Kinder leben in der Türkei.
Ja, was da drin steht weiß ich. Mir ging es darum, dass du es nun auch weißt... Also stelle den Antrag.
Ganz einfach - weil die Türkei noch kein EU-Mitglied ist:
Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben...
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Bitte keine Fragen !
es gibt ein sozialAbkommen anscheinend.
wenn der Elternteil Türke ist und mind zu 95 % in D steuerpflichtig ist !!
also bitte nur Experten wenn es geht oder die schonmal so was gehört haben die das bekommen
danke
Dies ist nur ein Kriterium! Das zweite Kriterium ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Kinder laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse (siehe meine Antwort weiter oben):
Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben...
Und die Türkei ist noch kein EU-Mitglied!
Natürlich nicht! Kinder, die nicht in Deutschland leben, haben auch keinen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen.
Stimmt leider nicht ganz: Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben...
Ich weiß nichts genaues, aber rein von der Logik her. Warum soll ein Staat für Kinder zahlen, die nicht in ihm leben?
...weil sie z.B. im europäischen Ausland studieren und dort wohnen!?
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Sie müssen dazu eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: