Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber - was muss ich tun?
Hallo, bekomme Kindergartenzuschuss von meinem Arbeitgeber. Bin getrennt und zahle die Hälfte der Kindergartengebüh rund diesen Betrag bekomme ich vom Chef als Zuschuss. Ist ja dann Steuerfrei für den Arbeitgeber denke ich.. Nun geht unser Sohn in das letzte Jahr Kindergarten. Wir bekommen einen Zuschuss vom Statt und müsen glaube ich nur noch 4 Euro an den Kindergarten zahlen. Mein Chef machte mal Andeutungen, dass wenn er nicht mehr in Kiga geht, dass er so viel brutto mehr zahlen müsste, dass das gleiche übrigbleibt wie mit Zuschuss. Muss ich ihm das Angeben? Wer prüft so was? Möchte auch nichts falsch machen dass ich was zurückzahlen muss.
3 Antworten
Wen meinst du mit "ihm angeben"? Du meinst deinen arbeitgeber? Für dich völlig irrelevant, wenn dein kind nicht mehr in den kiga geht, bekommst du ein höheres brutto. Wer prüft sowas? Zum einen weiß der arbeitgeber, wie lange er bereits den zuschuss gezahlt hat, zum nächsten wird ihm das vom finanzamt mitgeteilt. Ebenfalls vom kindergarten. An deiner stelle würde ich nicht versuchen deinen AG zu bescheißen, schon gar nicht wegen 99€ kindergartengebühr...da gabs schon leute mit schlaueren ideen als anzugeben, dass ein kind in den kindergarten geht welches gar nicht mehr in den kiga geht, und die wurden erwischt. Das wäre ein fristloser kündigungsgrund, da das vertrauensverhältnis des AG missbraucht wurde
"wenn dein kind nicht mehr in den kiga geht, bekommst du ein höheres brutto"=> wieso sollte sie automatisch ein höheres brutto bekommen, wenn der kita-beitrag wegfällt????
quatsch, der zuschuss vom arbeitgeber ist eine freiwillige zahlung. und wenn kein beitrag mehr da ist, der bezuschusst werden kann, muss der chef auch nix mehr zahlen.
ihm nix zu sagen wäre aber wirklich blöd, da gebe ich dir recht.
Dem Arbeitgeber wird weder vom Finanzamt noch vom Kindergarten etwas mitgeteilt.
Der Arbeitgeber kann einen Kindergartenzuschuss gewähren. Dieser Betrag wird dir dann "brutto für netto" ausgezahlt.
Da es aber trotzdem ein Lohnbestandteil ist, muss er für diesen Betrag pauschale Lohnsteuer und auch den Arbeitgeberbeitrag zahlen.
Wenn er dir den gleichen Betrag als Gehaltserhöhung zahlen würde, bliebe davon tatsächlich höchstens die Hälfte übrig.
"Da es aber trotzdem ein Lohnbestandteil ist, muss er für diesen Betrag
pauschale Lohnsteuer und auch den Arbeitgeberbeitrag zahlen"
die aussage ist falsch!!
ein kindergartenzuschuss vom arbeitgeber zusätzlich zum gehalt ist steuer- und sozialversicherungsfrei!!!!
verstehe ich das richtig, dass er gesgat hat, er würde dir auf jeden fall mehr brutto zahlen, wenn der kita-beitrag wegfällt? damit du nicht weniger netto ausgezahlt bekommst?
wenn ja hut ab. macht nicht jeder.
aber sagen MUSST du ihm, dass der beitrag wegfällt bzw sich so drastisch verringert. spätestens bei einer sozialversicherungs- oder lohnsteuerprüfung bei deinem chef kommt heraus, dass die zahlung unberechtigt war. er hat nämlich die pflicht, einen nachweis für den zuschuss in deiner personalakte zu haben. und den wollen die prüfer auch immer sehen.
kommt nachträglich raus, dass er dir unberechtigt einen steuerfreien zuschuss gezahlt hat, muss er alle sv-beiträge und lohnsteuer nachzahlen und das findet er bestimmt nicht gut!!!!
sprich mit ihm, vielleicht findet ihr gemeinsam andere möglichkeiten weiterhin den betrag netto auszuzahlen (zB 44€ tankgutschein oder so)
vg
p.s. zahlt ihr essensgeld? DAS kann dir dein chef auch weiterhin steuerfrei zusätzlich zum gehalt zahlen. somit rettest du vielleicht wenigstens ein teil des zuschusses.
fachliteratur anbei