Muss ich meiner Frau Unterhalt und Kindergartenzuschuss zahlen?
Hallo kurz zur unserer Situation,
wir sind seit 2 Wochen getrennt. Wir arbeiten beide Vollzeit und haben 2 Kinder. Mein Netto Gehalt liegt bei 2200€ das von meiner Frau bei 1500€. Das ich für meine beiden Kinder Unterhalt zahle ist selbstverständlich. Höhe wahrscheinlich 550€. Gestern kam dann meine Frau zu mir und meinte, das ich mich auch an den Kindergarten gebühren beteiligen muss. Meine Frau möchte die Kinder von morgens bis MIttags um 16 Uhr in den Kidnergarten stecken. Wobei dies nicht sein müsste, da ich MIttags ab 12 Uhr zuhause bin und sie dann abholen könnte. Aber mein Frau möchte dies, und möchte das ich mich daran beteilige. Würde ich auch machen ist gar keine Frage, aber warum sollte ich auch den Mittags Kindi zahlen, wenn nur Sie das möchte? Den wie gesagt, ich würde die Kinder zu mir nehmen. Und dann noch die Frage, bin ich meiner Frau Unterhaltspflichtig? Wenn ja was ist mein bereinigtes Netto? 2200€ oder 2200€ Minus Kindesunterhalt - Kitabeteiligung?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Ja, nimm die Kinder ab mittag zu dir.
Die üblichen Streitigkeiten bei Trennung werden sich nicht vermeiden lassen.
Weil Sie Streit sucht und nicht will, daß du "Einfluß" auf die Kinder nehmen kannst.
Die Kosten für Kindergarten bzw. Hort werden bei geteiltem Sorgerecht auch geteilt, d.h. du müsstest wohl die Hälfte zahlen. Warum die Kinder allerdings im Hort bleiben sollen, obwohl du dich gerne kümmern würdest, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Schließlich hättet ihr dann die Gelegenheit, auch in deinem Umfeld Freunde und Spielkameraden zu finden und könntet als Familie Zeit miteinander verbringen. Den Kosten würde ich eher eine untergeordnete Rolle zuweisen, weil kein Geld der Welt die Zeit aufwiegen kann, die man mit seinen Kindern verbringt. Versuch doch nochmal mit deiner Ex zu reden und ihr zu erklären, wie wichtig es dir ist, Zeit mit den Kindern zu verbringen. Ihr werdet euch nach der Trennung jetzt sowieso viel seltener sehen und in der Regel haben die Kinder selbst den Wunsch, Zeit mit ihrem Vater zu verbringen. Falls ihr momentan nicht so gut miteinander klarkommt, fällt dir vielleicht ein Vermittler ein, der bei einem Gespräch dafür sorgen kann, dass dieses auf einer vernünftigen Ebene bleibt.
Deiner Frau bist Du nicht unterhaltspflichtig - höchstens Trennungsunterhalt. Lass Dich beim Anwalt beraten.
Was findest Du daran so schlimm, dass die Kinder ganztags in den Kindergarten gehen sollen?
Einigt Euch um der Kinder willen. Zahl was dazu und gut ist es.
Ja Zahlen werde ich auch, gar keine Frage. Ich wollte nur wissen ob ich für den Mittagskindergarten auch zahlen muss. Denn den will ja nur Sie, die Kinder könnten Mittags auch zu mir.
Was findest Du daran so schlimm, dass die Kinder ganztags in den Kindergarten gehen sollen?
Hast Du nicht beantwortet.
Gib was dazu. So schlimm ist es nämlich nicht, wenn Kinder länger in der Einrichtung sind. So können sie soziale Kontakte lernen (ganz wichtig für die Schule).
Sozialverhalten können sie aber auch lernen, wenn sie nur den halben Tag dort sind, nur dass sie dann auch noch Zeit mit ihrem Vater verbringen können. Soziale Kontakte lernt man nicht, sondern man knüpft sie. Und dazu braucht es keinen Hort, soziale Kontakte kann man auch ganz einfach auf dem nächsten Spielplatz knüpfen.
Wenn Du meinst...
Die Kinder will ich ja Mittags zu mir nehmen, nur Sie will sie lieber bis Nachmittags in den Kindi stecken. Was ich persönlich nicht verstehen kann