Kindergartenvertrag kündigen vor Antritt

3 Antworten

Was zu tun ist, hast Du schon selbst geschrieben:

Da steht, dass die Eltern und der Träger den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen können. Eine Kündigung des Vertrages durch den Träger ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.<

Du solltest schriftlich kündigen und eine Bestätigung verlangen. Vielleicht kannst mit einem Anwalt noch was anders erwirken.

Warum hast Du erst unterschrieben? Verstehe nicht warum Du so leichtgläubig und schnell Verträge unterschreibst, und dann sie nicht einhalten willst. Hast Du die Einrichtung nicht vorher angeschaut? Eine Warteliste ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung gut oder schlecht ist. Sind andere der Grund? Wenn Du der Meinung, dass diese Einrichtung gut für Dein Kind ist und es sich dort wohl fühlt, dann schicke es dahin, höre nicht auf Geschwätz von anderen.

Grundsätzlich bedarf ein Vertrag eine beiderseite Willenerklärung. Nun das scheint ja wohl gegeben sein. In diesem von dir unterschriebennen Vertrag muss es doch wohl einen "Artikel" über die Kündigungsmöglichkeiten geben? Verfahre danach.....

Was steht denn in deinem Vertrag drin zu Kündigungfristen?

LeaDo 
Beitragsersteller
 12.03.2013, 21:49

Da steht, dass die Eltern und der Träger den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen können. Eine Kündigung des Vertrages durch den Träger ist nur aus wichtigen Gründen zulässig.