Kinder zur Zwangsversteigerung mitnehmen?

7 Antworten

Wollt ihr euch gegenseitig überbieten und so das Haus noch teurer machen? ;-)

Zum Ersteigern langt es wenn einer von euch dabei ist.

Eventuell, aber nicht mal das sind dann zwar notariell beide Unterschriften nötig. Also je nach dem wem das Haus gehören soll und von wessen Geld es gekauft wird.

lesterb42  07.08.2018, 10:30

Wenn man keine Kenntnisse hat, muss man auch nicht antworten.

Einer geht rein und bietet, einer bleibt vor der Tür. Und wenn zu Ende geht, kommt der zweite(mit den Kindern) rein. Sprecht das mit dem Beamten ab.
Ihr müsst nicht zwingend gemeinsam die Hand heben :-)
Notfalls einfach mal bei Gericht anrufen.

Wobei ich würde das blärrende Baby im Raum wickeln und die kleine Nemo auf dem Handy ansehen lassen (Kopfhörer)

Grundsätzlich ist das schon möglich, nur wird sich das Kind vermutlich sehr langweilen, da die Mindestbietzeit abgewartet werden muss und im Regelfall die meiste Zeit gar nichts passiert.

Wenn ihr beide als neue Eigentümer eingetragen werden wollt, müsst ihr mW auch beide zum Termin. Wie lange so etwas dauert, keine Ahnung.

Soweit ich weiß, geht es hier auch nur um die Unterschrift bei erfolgreicher Steigerung.

Von daher würde ich die Kinder mitnehmen, wenn sich wirklich keine Betreuungsmöglichkeit ergibt, denn euer Zuhören und eure Konzentration muss zu 100% dem Gericht gehören.

Ich wüsste nichts was gegen Kinder in einem öffentlichen Termin spricht, nur mitbieten dürfen sie noch nicht ;-)

Einer von euch beiden kann ja auf die Kinder aufpassen. Das Beide bei einer Versteigerung dabei sind, tut ja nicht nötig!

Morelle  06.08.2018, 21:48

Wenn beide Ehepartner Eigentümer werden wollen, müssen auch beide anwesend sein und bieten. Eine Möglichkeit, das zu umgehen, ist, wenn der Abwesende dem Anwesenden eine notarielle Bietvollmacht erteilt, aber das verteuert die Sache natürlich auch.

lesterb42  07.08.2018, 10:33
@Morelle

Es kann auch einer bieten und den Anspruch aus dem Meistgebot auf den Zuschlag zu 1/2 an den anderen Ehegatten abtreten. Das ist unter Ehegatten auch grunderwerbsteuerfrei. Andere Kosten entstehen dabei m. E. auch nicht.

Carlua 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 20:13

Und danke schon mal :)

Carlua 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 20:13

Achso! Ich dachte, beide Ehepartner müssen dabei sein?

Cora1205  06.08.2018, 20:16
@Carlua

Wozu, gehst du auch nur mit deinem Mann zum einkaufen? Beim Grundbucheintrag müsst ihr beide anwesend sein.

Noch ein Tip: Wenn ihr das Haus ersteigert habt, tut euch selbst den Gefallen und geht gleich zu eurer Versicherung und versichert das haus gegen Feuer usw. Hier hat so etwas mal zur Katastrophe geführt, als die ehemaligen Hausbesitzer nach der Versteigerung (da kommt der bindende Kaufvertrag zustande) das Haus in die Luft gejagt haben...besser es ist dann versichert.

Ronox  06.08.2018, 20:17
@Carlua

Wenn ihr beide bieten wollt (z.B. Erwerb je zur Hälfte), dann müsst ihr auch beide im Saal sein. Es sei denn, es gibt eine Bietvollmacht in notariell beglaubigter Form, wovon ich nicht ausgehe. Sicherheitsleistung nicht vergessen.

Cora1205  06.08.2018, 20:18
@Ronox

Sorry, aber das ist Unsinn. Man bietet eine Summe! Die Hälftigkeit legt man beim Grundbucheintrag fest.

Ronox  06.08.2018, 20:18
@Cora1205

Beim Grundbucheintrag müssen beide gleichzeitig anwesend sein? Also wenn das Grundbuchamt aufgrund des Ersuchens des Vollstreckungsgericht das Eigentum Monate danach umschreibt? Nein, ganz sicher nicht. Das Eigentum geht mit dem Zuschlag über. Es gibt weder einen Termin beim Grundbuchamt noch beim Notar. Und damit beide hälftiges Eigentum an Grundstück erwerben können, müssen sie auch beide anwesend sein.

Cora1205  06.08.2018, 20:19
@Ronox

Seltsam seltsam...dann muss unser Amtsgericht und unsere Notare ja reine Stümper sein...na so was...

Ronox  06.08.2018, 20:19
@Cora1205

Ja, "man" bietet eine Summe. Der Erwerber. Wenn beide erwerben wollen, müssen auch beide bieten. Die Eigentumsverhältnisse legt kein Grundbucheintrag fest, sondern der Zuschlagsbeschluss, mit dem das Eigentum übergeht. Die Grundbucheintragung erfolgt aufgrund des Ersuchens des Vollstreckungsgerichts und ist nur berichtigend.

Ronox  06.08.2018, 20:23
@Cora1205

Wenn danach tatsächlich noch ein Notar eine Auflassung beurkundet, ist er tatsächlich ein Stümper, denn das Eigentum geht gemäß § 90 I ZVG mit dem Zuschlag auf den Ersteher über. Das Ersuchen an das Grundbuchamt ist in § 130 I 1 ZVG geregelt.