Kinder beschädigen Autos. Wer haftet? Die Eltern?

7 Antworten

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Strafmündigkeit und Haftung sind zwei Paar Stiefel.

Bei der Strafmündigkeit geht es darum, ob jemand für etwas bestraft werden kann.

Die Frage ob jemand für etwas "haftet", also für etwas bezahlen muss, ist eine zivilrechtlich Frage.

Die Kinder sind 9 bzw. 10, also sind sie beschränkt geschäftsfähig. Wenn sie etwas kaputt machen, müssen sie auch dafür einstehen.

Die Geschädigten können die Ansprüche gegen die Kinder, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter geltend machen, und auch einen vollstreckbaren Titel gegen die Kinder erwirken. Bis die Kinder eigenes Geld verdienen, wird die Vollstreckung zwar aussichtslos sein, aber wenn man dann acht bis neun Jahre wartet, bekommt man sein Geld inkl. hübscher Zinsen.

Wenn man sein Geld schneller will, muss man versuchen gegen die gesetzlichen Vertreter vorzugehen. Das geht aber nur, wenn man denen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

Die Kinder sind bedingt deliktfähig, können also durchaus selber für ihre Taten haften. 

Voraussetzung ist "bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" zu haben (Siehe §828 BGB Abs. 3). Ob das der Fall ist entscheidet zur Not ein Richter. Ich denke die Chancen stehen gut, dass 9 und 10 Jahre alten Kindern klar sein sollte, dass man keine Steine auf fahrende Autos wirft.


Die Eltern haften nur dann, wenn sie 

a) die Aufsichtspflicht hatten

UND

b) die Aufsichtspflicht verletzt haben


Schwierig einzuschätzen. Natürlich muss man Kinder in dem Alter nicht rund um die Uhr "bewachen". 

Hallo!

Das hängt im Grunde vom Urteil des Richters ab & wie er das sieht -----> am denkbarsten ist jedoch, dass die Eltern einspringen/haften müssen (Aufsichtspflichtverletzung - aber das ist davon abhängig wie der Richter das sieht!). Versicherungen greifen jedenfalls nich, wenn hier aus Jux mit Steinen geschmissen worden ist..!

Es wäre auch denkbar, dass die Kinder selbst i.wann zahlen müssen, wenn sie eigenes Geld verdienen, aber das wird kaum jemand akzeptieren: Die Leute wollen sofort Bares haben, selbst wenn das Auto davon nicht repariert wird.

Das kann Aufsichtspflichtverletzung sein, dann haften die Eltern, oder deren Haftpflichtversicherung.

NamenSindSchwer  17.07.2017, 10:31

Eine Haftpflichtversicherung wird hier nicht zahlen, das es sich augenscheinlich um eine vorsätzliche Tat handelt. 

noblehostel 
Beitragsersteller
 16.07.2017, 23:33

Kann man einen 9 oder 10jährigen rund um die Uhr beaufsichtigen?

Da es sich hier um eine vorsätzliche Tat handelt, kann es durchaus sein, dass man hier die Kinder zur Haftung ziehen kann.

Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren können trotz § 828 Absatz 2 BGB
haften, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Werfen sie also
beispielsweise Steine von einer Autobahnbrücke und verursachen einen
Unfall, so müssen sie im vollen Umfang für den Schaden einstehen.
Allerdings wird auch bei der Frage nach einem möglicherweise
vorsätzlichen Handeln des Kindes von den Gerichten die Reife und
Entwicklung des Kindes berücksichtigt.




https://www.anwalt.de/rechtstipps/kinder-im-strassenverkehr_009837.html

Die Eltern können nur dann haftbar gemacht werden, wenn man ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachweist. Im Alter von 9 oder 10 Jahren wird das jedoch relativ schwierig sein.

Aber eventuell sind die Eltern so entgegenkommend und übernehmen den Schaden, die ihre Sprösslinge angestellt haben. Andernfalls muss man warten, bis die Kinder das eigene Geld verdienen und haben.

Ganz sicher wird der Schaden NICHT von der Haftpflichtversicherung übernommen. Hier liegt vorsätzliches Handeln vor, welches nicht versicherbar ist.

Eventuell springt eine Vollkaskoversicherung des Geschädigten ein, wenn diese vorhanden ist.