Ich Habe jemandem die Vorfahrt genommen?

4 Antworten

Hallo, hat er denn in den gerade in der Situation als du ihm die Vorfahrt genommen hast, dein Kennzeichen fotografiert oder danach?

Soldat5 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 18:47

meine danach

In solchen Fällen kommt zu 99 % nichts nach.

Aber um deine Frage zu beantworten: Nach 6,5 Monaten kannst du sicher sein, dass nichts mehr kommt. Das ergibt sich wie folgt:

  • Die Ordnungswidrigkeit verjährt nach 3 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss dir ein Anhörungsbogen als Betroffener zugeschickt worden sein. Das Problem dabei ist, dass er nicht unbedingt bei dir ankommen muss. Es reicht, wenn in den Unterlagen der Bußgeldstelle vermerkt ist, dass er versendet wurde.
  • Durch das Versenden des Anhörungsbogens beginnt eine neue 3-Monatsfrist für die Verjährung. Wenn er also am letzten Tag der ersten Frist versendet wurde, beträgt die Gesamtfrist 6 Monate.
  • Innerhalb der zweiten 3 Monate muss der Bußgeldbescheid verschickt werden. Dafür sind noch 14 Tage Postlaufzeit vorgesehen. Die kommen also noch auf die 6 Monate drauf.
  • So ergibt sich, dass erst nach 6,5 Monaten mit Sicherheit keine Folgen mehr zu erwarten sind. Sollte der Bußgeldbescheid innerhalb der 6,5 Monate eintreffen, beginnt wieder eine neue Verjährungsfrist zu laufen. Die würde dann 6 Monate betragen.

Dann gilt Beweispflicht. Er kann dich zwar anzeigen, aber dann steht Aussage gegen Aussage. Manche Leute wollen einem mit der knipserei einfach nur Angst einjagen. Habe ich selbst auch schon gemacht, als mir jemand zu dicht aufgefahren ist 😀

Angezeigt habe ich den aber nicht

Das müsste der Andere erst einmal beweisen, dass es dir möglich gewesen wäre, rechtzeitig anzuhalten, auch bei moderater Geschwindigkeit, ohne einen Sturz zu riskieren. Fotografieren eines Kennzeichens reicht da nicht aus. Mach dir mal keine übertriebenen Sorgen.