Bus Vorfahrt genommen? Was jetzt?
Hallo, habe neulich einen Bus die vorfahrt genommen wegen einer nicht gut erkennbaren Kreuzung. Der Bus musste wohl abbremsen.
Dann auf einmal hupt mich der Busfahrer die ganze Zeit an bis er dann abbiegte.
Habe ich irgendwas zu erwarten?
4 Antworten
Hallo Pdiddiomg,
jeder macht mal Fehler im Straßenverkehr, aber selten kommt es deshalb zur Anzeige.
Insofern sich durch die Bremsung des Busses keiner der Fahrgäste verletzt hat, ist s recht unwahrscheinlich, dass eine Anzeige erfolgte.
Unwahrscheinlich ist aber nicht unmöglich.
Sollte Dich der Bußfahrer anzeigen kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog je nachdem was Dir vorgeworfen wird einer der vier folgenden Bußgeldbescheide zu:
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Tatbestandsnummer: 108106
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 108112
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 108600
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 108606
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
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Bist Du noch in der Probezeit, kommt auf Dich in den letzten beiden Fällen zusätzlich zu,
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird
In dem Bußgeldbescheid wird die Person die Dich angezeigt hat namentlich als Zeuge angeführt.
Gegen den Bußgeldbescheid könntest du innerhalb von 14 Tagen nach erhalt Einspruch einlegen.
Der Einspruch hat in den meisten Fällen zur Folge, dass der Fall vor dem Richter landet, der letztendlich dann darüber entscheidet ob der Tatvorwurf zutreffend ist oder nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
nein einfach ignorieren, das verhalten des Busfahrers ist kindisch
Ich glaub jetzt kaum, dass ein Busfahrer sich deswegen die Mühe machen wird eine Anzeige zu machen. Und wahrscheinlich konnte er sich nicht mal dein Kennzeichen merken. Wenn er wirklich eine Anzeige machen sollte, dann ist das schlimmste was dir passieren kann: 40 Euro Bußgeld. ;D
Nee. Vor der Polizei würde Aussage gegen Aussage stehen. Außerdem gibt es keine Zeugen bzw. der Busfahrer wird nicht angehalten haben und Passanten mitgenommen haben aufs Revier um gegen dich auszusagen. Außerdem ist nichts passiert. Wenn es die Polizei gesehn hätte, hätten sie dich wohl max. mündlich verwarnt. Der hat nur gehupt weil er sich über dich geärgert hat.