Kind beschädigt fremdes Auto, zahlt das die Haftpflicht?
Wenn ein Kind ein fremdes Auto beschädigt hat, zahlt das unsere Haftpflichtversicherung oder müssen wir das privat übernehmen?
12 Antworten
Schau mal in deine Versicherungsbedingungen. Bei größeren Kindern zahlt die Versicherung normalerweise, es sei denn, sie sind schon Jugendliche u.haben vorsätzlich das Auto beschädigt. Dann zahlt sie nicht.Das gleiche gilt für kleine Kinder (meist bis 7 Jahre).Dann zahlen sie nur, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ab 7 Jahren zahlt normalerweise die Privat-Haftpflicht solche Schäden, z.B. wenn ein Kind versehentlich mit dem Fahrrad ein Auto verkratzt hat.
das kommt darauf an, wie alt das Kind ist und ob ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt
bis 6 Jahre keine Deliktfähigkeit
Alle Haftpflicht-Leistungssieger von Stiftung Warentest 08/2008) versichern die Deliktunfähigkeit von Kindern mit.
In diesen Tarifen wird dann nicht geprüft, ob das Kind noch altersbedingt Deliktunfähig ist. Die Versicherung leistet und man hat keinen Ärger.
Bei den meisten anderen Tarifen ist diese Deliktunfähigkeit nicht mitversichert. Dies bedeutet, daß es nun darauf ankommt, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer nun schreibt: "Ich hab so gut wie möglich auf mein Kind aufgepasst und es nicht aus den Augen gelassen. Deshalb verstehe ich nicht, wie es zu diesem Schaden kommen konnte...." hat dann genau das Falsche getan. Es besteht keine Schadensersatzpflicht wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist und der unschuldig Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Und das will ja wohl niemand.
In so einem Fall ist es keine Schande ehrlich zuzugeben, daß man das Kind nicht ununterbrochen beaufsichtigt hat oder daß es sich auch mal allein irgendwohin begeben hat. Kein Mensch kann ein Kind ständig und zu 100% beaufsichtigen. In so einem Fall wurde die Aufsichtspflicht (kurzfristig) verletzt und die Versicherung muß damit leisten.
Es ist aber wohl die beste Lösung, diesem Problem aus dem Weg zu gehen und gleich einen der hochwertigen Leistungssieger-Tarife zu wählen. Zumal diese auch nicht teuerer sind, als die schlechten Haftpflicht-Tarife.
Schöne Grüße
justii
Nun bin ich etwas verunsichert:-) Jemand ( Ein Kind 5jahre alt) hat in Gegenwart seines Vaters auf der Strasse mit seinem Fahrrad meine Autotür zerkratzt,bleibe ich nun darauf sitzen ? Ich war nicht dabei und hatte nur einen Zettel mit Handynummer an der Scheibe.
Wer zahlt?? Meine Tochter fuhr mit ihrem Auto ,das auf mich versichert ist,im Schritttempo die Straße hinauf.Ein 7 jähriger Junge fuhr in Gegenrichtung an einem parkenden Auto vorbei,er dachte er passt noch zwischen dem parkenden Auto und dem Auto meiner Tochter durch.Der Junge rammte den Spiegel und streifte am Auto entlang,er hatte sein neues Fahrrad erst 3 Tage.Der Vater arbeitete an dem Fahrrad für seine Tochter,er war etwa 40 Meter entfernt an seinem Haus. Antwort der Versicherung: Der Vater,als Aufsichtsperson habe ,in ca.40 Meter Entfernung gestanden. Die Aussichtspflicht wurde dementsprechend indem erforderlichen Umfang wahrgenommen. Zahlung abgelehnt
Üblicherweise macht Deine Haftpflicht das.
na, dann sach mal, wie alt das Kind höchstens sein darf?