Kfz-Versicherung will Gutachter vorbeischicken, ist das ein Nachteil für mich?
Mir ist jemand an mein Auto gefahren. Die Versicherung des Unfallgegners rief mich an und sagte, dass es in diesem Fall besser wäre, einen Gutachter vorbeizuschicken, da mein Wagen schon ziemlich alt ist. Als ich fragte, was daran die Vor-und Nachteile seien, wurde gesagt, dass ich mir dann z.B. den Betrag direkt auszahlen und den Schaden z.B. von einem Bekannten reparieren lassen könne. Die Dame der Versicherung wollte mir aber nicht beantworten, ob es meine Pflicht ist, den Gutachter zuzulassen. Wäre es (sofern ich mir den Betrag auszahlen lassen will) nicht besser, einen KVA machen zu lassen?
8 Antworten
Wenn Du die Geschädigte bist,kannst Du den Gutachter selbst bestimmen.Wenn Dir der Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht zusagt,dann such Dir selber einen.Begutachten muß aber einer sonst gibt es kein Geld.Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst,trägt der Gegner die Kosten,vorausgesetzt er trägt auch die volle Schuld.
Ich habe selten so einen Blödsin bei einigen Antworten gelesen. Als Geschädigter hast du einen Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Die Frage ist aber, wie hoch ist der Schaden? Ist der Schaden höher als der Wert des Fahrzeuges? Dann liegt ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor, wo dann aber die 130% Regel greift. Bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes kannst du reparieren lassen. Auf ein Gutachter der Versicherung ist keine Unabhängigkeit mehr gegeben. Du kannst dich aber darauf einstellen, das auch dein Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt. Hast du keinen Versicherungsmakler der dir deine Fragen im Schadenfall beantwortet, wie du dich zu verhalten hast? Der wird dir auf jeden Fall bessere Antworten geben, als was man hier zum Teil gelesen hat.
Im Haftpflichtfall hast du ein Recht auf einen von dir gewählten Gutachter. Egal wie alt dein Auto ist.
Ja, das kann sie ja gerne machen. Muss ich als Geschädigter aber nicht akzeptieren. Bei Vollkasko sieht das anders aus.
Im Haftpflichtbereich hat die Gegnerische Versicherung kein Recht einen Gutachter zu senden. Der Geschädigte muss seine Ansprüche beziffern und wenn dann die Versicherung eine Unstimmigkeit sieht, kann sie einen beauftragen.
nein, dazu hat sie kein Recht
auch bei einer Unstimmigkeit nicht direkt so einfach!
Ich würde mir selbst einen Gutachter aussuchen, außer du hast nur einen sehr niedirgen Schaden am Auto (weniger als 1000 €), dann bekommst du nämlich nur Kosten für einen Kostenvoranschlag erstattet. Ich denke der Gutachter schaut sich den Schaden genauer an und bestätigt z.B. auch einen merkantilen Minderwert.
Die Dame hat Recht damit, dass du dir den Betrag aus dem Gutachten auszahlen lassen kannst wenn du das Auto nicht reparierst. das geht aber auch dann wenn du den Gutachter selbst aussuchst. Schau dir mal das Video an, da wird erklärt für was du alles Geld bekommen kannst, dort wird auch erklärt, dass du die Summe aus dem Gutachten bekommst wenn du nicht in einer Werkstatt reparierst. ich würde nicht darauf vertrauen, dass dir die Versicherung unaufgefordert alles zahlt. das musst du schon selbst beantragen und dafür musst du wissen worauf du Ansprüche hast.
... Du als Ast. bestimmst doch die Musik und Dein Berater läßt Dich einfach so hängen und hier auch noch rumwuseln?
Wenn Du mit dem Gutachter leben kannst, ist alles im grünen Bereich.
Viel Glück.
Die Versicherung hat dennoch das Recht ihren Gutachter vorbei zu schicken.