Hallo,
ich hatte vor 8 Wochen einen nicht verschuldeten Unfall mit einem bei der BMW Bank finanzierten PKW.
Schaden laut Gutachten 4800 € Brutto, 3900 € Netto, 600 € Wertminderung.
Der Versicherung hat mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass wir nach Gutachten abrechnen möchten.
Dann kam ein Schreiben, dass dies nur möglich ist, wenn BMW eine Freigabe zur Abrechnung gibt.
BMW gibt diese Freigabe nur, wenn das Fahrzeug sach und fachgerecht repariert worden ist.
Ich habe das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben und den Schaden (Heckschaden) beheben lassen. Die reparatur wurde von einem Gutachter bestätigt.
Dies hat mein Rechtsanwalt BMW und der Versicherung mitgeteilt.
Heute teilte mir der Rechtsanwalt mit, dass die Versicherung nur die Rechnung des reparierten Schadens zahlen möchte, nicht allerdings den Betrag aus dem Gutachten abzüglich der Steuer.
Ist das rechtens ? Bin davon ausgegangen, dass ich den Gutachtenbetrag ohne Steuer + der Steuerbetrag der Reparaturrechnung + Nutzungsausfall erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mit Tipps geben ?
Danke
Zeins