Kann man sein bestehendes KFZ-Kennzeichen nur einmalig oder auch nach dem zweiten, dritten, ... Umzug mitnehmen?
5 Antworten
Es steht nirgends, dass die Anzahl der Umzüge relevant ist und man nur beim ersten Umzug sein Kennzeichen behalten kann. Nur wenn man das Fahrzeug wechselt, dann muss man für das neue Fahrzeug auch ein Kennzeichen aus dieser Region nehmen und darf das alte Kennzeichen nicht behalten.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn hier die Bundesländer auch wieder verschiedene Regelungen haben. Zur Sicherheit einfach bei der Zulassungsbehörde in dem Kreis nachfragen wo du hinziehen willst.
Du kannst das Kennzeichen behalten, sofern in deinem Bundesland keine abweichende Regelung vorliegt.
Die Kennzeichenmitnahme ist ja jetzt bundesweit möglich, da interessieren dann die früheren Länderregelungen nicht mehr
Solange du nicht in ein anderes Bundesland umziehst kannst du das bestehende Kennzeichen behalten
Ab Januar 2015 gilt es auch bundesweit. D.h. man darf es auch in ein anderes Bundesland mitnehmen.
Ich bin im November 15 umgezogen .....da ging es nicht ....oder .....die wollten nicht ! kann auch sein
Nach der jetzigen Regelung kannst Du das Kennzeichen Dein Leben lang behalten und sooft umziehen, wie Du willst.
So lange das Kennzeichen lesbar ist, kannst Du es so oft montieren, wie Du lustig bist.
Das sollte mittlerweile auch über die Grenzen hinweg gelten: http://www.welt.de/finanzen/article129821336/Nummernschild-Mitnahme-erst-ab-2015-moeglich.html