Kennleuchten mit durchsichtiger Haube in blau oder(für Privatanwender) gelb?

5 Antworten

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Hi,

die Abdeckung der Rundumkennleuchte ist aus rechtlicher Sicht irrelevant - maßgeblich ist die Farbe, die sie abstrahlt. Und da gibt es eben nur die zugelassenen Varianten Blau und Gelb (vgl. § 52 StVZO).

Dass eine blaue Rundumkennleuchte für Privatpersonen tabu ist (auch zur Absicherung!), ergibt sich schon aus § 52 Abs. 3 StVZO sowie aus § 38 Abs. 2 StVO.

Gelbe Rundumkennleuchten dürfen durchaus zur Absicherung einer Unfallstelle verwendet werden - dafür muss das Fahrzeug allerdings stehen ("ortsfeste Verwendung", vgl. § 38 Abs. 3 StVO). Eine Ausrüstung des Fahrzeugs damit (= d.h. fest eingebaut und in den Fahrzeugschein eingetragen) ist für diesen Zweck nicht erforderlich.

LG

Psychotrix 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 17:42

Danke für die Antwort! Weißt du wie es mit gelben Kennleuchten nach §53a StVZO aussieht? Bspw. "Frontblitzer" die aber unter jenen Paragraphen fallen. Wo darf ich diese (im Stand bei Gefahrenstellen) (fest-) montiert haben?

SaniOnTheRoad  19.05.2020, 10:02
@Psychotrix

Danke für den Stern!

Im Grunde genommen sind"Zusatz-Warnleuchten", wie z.B. die Effekta-Leuchten, reine Heckwarneinrichtungen. Eben im Sinne einer Warnleuchte, wie sie in LKW und Bussen vorgeschrieben sind - zur Sicherung des rückwärtigen Verkehrs.

Ein Einbau als "Frontblitzer" halte ich da für bedenklich - auch wenn diese für gelbes Blinklicht in § 52 StVZO nicht explizit genannt sind, halte ich in diesem Falle die Voraussetzungen für eine "Ausrüstung" (Festeinbau) für identisch, und diese würden im Falle eines Privat-PKW nicht vorliegen. Hier lasse ich mich aber eines besseren belehren.

Gelbe Kennleuchten signalisieren Gefahrenstellen. Überbreite Transporte, Langholz... Auch an einem Anhänger mit Überladung (Ladung steht mehr als 1 Meter über die Bordwand sind diese gelben Leuchten erlaubt. Und zur Absicherung einer Unfallstelle spricht da auch nichts dagegen.

Nur eben nicht als Blaulicht!

Psychotrix 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 13:51

Super, danke! Also kann Ich eine durchsichtige Kennleuchte mit gelber Warnwirkung auch privat mitnehmen? Und wo muss diese verstaut werden? Danke für deine Antwort!

EddiR  15.05.2020, 13:53
@Psychotrix

Bei nicht Gebrauch im Auto. Ansonsten auf das Dach. Dauerhaft auf dem Dach sollte sie nicht beiben

Psychotrix 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 13:56
@EddiR

Okay verstehe. Muss die Kennleuchte unkenntlich im Auto immer versteckt sein? Oder falls nicht anders kann diese auch problemlos offensichtlicher im Auto platziert werden, bspw. falls vergessen wird diese vom Amaturenbrett zu stellen?

Psychotrix 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 17:42
@EddiR

Danke dir!

RKLSammler  25.05.2020, 13:58
@Psychotrix

Ja, ich habe als First Responder ebenfalls eine Gelbe Kennleuchte im Einsatz, zusätzlich zum Absichern. Du darfst sie allerdings nur im Fahrzeug mitführen unter der Fahrt und nicht auf dem Dach, dort darfst du sie erst nach Ankunft an der Einsatz/Unfallstelle platzieren und anschalten. Wo du sie im Fahrzeug verstaust ist dir überlassen, am besten so, dass du sie schnell griffbereit hast und sie nicht zum Geschoss wird im falle eines Unfalles. LG

Die Frontblitzer Hella BST und die Hänsch Comet-E in Gelb darf man Legal im Stand zur Absicherung mit eingeschalteter Warnblinkanlage auch als Privatanwender nutzen. Bei vielen anderen Produkten in Gelb wird öfters mal ein Auge zugedrückt, aber mit denen bist du auf der sicheren Seite.

https://www.fg-haensch.de/produkte/privatanwender/effekta-magnetleuchten/comet-e-effekta.html

Psychotrix 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 14:07

Danke! Dazu die Frage: Darf ich die Frontblitzer auch als solche zur Frontabsicherung nutzen oder nur Heckabsicherung, oder beides? Danke dir

Die Farbe der Haube ist irrelevant. Wichtig ist welche die Leuten in Funktion abstrahlen. Und da gelten dann die Bestimmungen von StVO und besonders StVZO.

Also generell lautet die Antwort: Nein, egal was.

Zu gelben Kennleuchten zum Absichern solltest du dir mal das Strassenverkehrsgesetz anschauen. Oder noch besser, du fragst bei deiner Org. an wie das ist.

Psychotrix 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 13:53

Aus der StVO werde ich nicht schlau was allgemein durchsichtige Kennleuchten angeht. Gelbe zur Absicherung an Unfallstellen sind allgemein erlaubt mit entsprechender Zulassung, die Frage dann ist noch wo und wie ich sie mitführen kann. Aber danke für deine Antwort!

Sprosse10  15.05.2020, 13:56
@Psychotrix

Frag das nochmal irgendwo nach, ich bin nicht aus Deutschland, ich kenn mich da mit der Rechtslage nicht aus. ABER: Meiner Meinung nach darfst du das Ding im Auto mitschleppen, solang du's nur zum Absichern aufs Dach stellst.