Keller im Altbau feucht—- Mietminderung?

7 Antworten

Ich sehe da auch keinen Grund für eine Mietminderung; habe aber kein passendes Urteil oder ähnliches zur Hand.

Selbst wenn er mindern dürfte, würde nur eine sehr geringe Mietminderung in Betracht kommen (deutlich unter 5 %). Gegen eine von ihm erklärte Mietminderung würde ich rechtlich vorgehen.

Im MV steht eigentlich immer, was vermietet wird. Z.B. 3 ZKB, Balkon, Keller, Anzahl der dazugehörigen Schlüssel. Das geht aus deiner Frage nicht genau hervor, deshalb kann man sie so nicht beantworten.

Bemerkt sei noch, dass der Mieter den Keller gesehen hat und somit den Umstand kennt. Da dies nicht beanstandet wurde, kann er keine Mietminderung verlangen.

awdfragt 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 07:45

Es stand schon bei der Besichtigung ein luftentfeuchter im Keller. Diesen habe ich ihm auch in Übergabeprotokoll schriftlich übergeben... also er wusste alles.

es ist ein ganz besonders klüger Mieter:

-er baut z.b meine neue funkklingeil ab und installiert ein Video gerät... das Kabel dazu bohrt Er durch das Silikon am Türrahmen

-sofort alle Schlösser mit zahlenkombination getauscht

-Heizkörper in der Küche demontiert, damit seine spezielle Küche entlang der Fenster rein passt ( 3 andere Wände mit je 4meter haben nicht gereicht)

-durch Fliesen gebohrt um Wasserschlauch zum kühlspzu legen

-stellt gartenmöbel dauerhaft auf Terrasse ( Hausordnung sagt es soll allen gleich zu Verfügung stehen....)

man könntr ihn damit das Leben bestimmt schwer machen,,, eigentlich habe ich da aber keine Lust drauf

Padri  29.08.2018, 16:26
@awdfragt

Wo genau hat er ein Videogerät installiert? Vor gemeinschaftlichen Räumen/Türen ist das nicht gestattet.

Indianer66  29.08.2018, 18:10
@awdfragt

Den Mieter würde ich in die Schranken weisen, der tanzt dir auf der Nase rum. Ob du darauf Lust hast oder nicht. Wenn dort mehrere Mieter wohnen ist da Unheil vorprogramiert.

Hast du dem Mieter erlaubt, die Heizkörper zu demontieren ? Ohne dein Einverständnis darf er es nicht. Und die Klingel zu deinstallieren....ein Unding. Eine Videoanlage zu installieren, ohne dein Einverständnis, ist auch nicht erlaubt.

Übrigens muss so eine Anlage so ausgerichtet sein, dass Straßenzüge, Fußwege, Nachbars Garten usw. nicht gefilmt werden dürfen. Hierfür gibt es gesetzliche Auflagen und denke, dein Mieter hat darüber keine Informationen. Du solltest aufpassen dass nicht im Falle eines Falles du da mit hineingezogen wirst.

awdfragt 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 18:21
@Indianer66

Es ist ein altbau , jeder hat seinen eigenen eingang... im garten läuft dann wiedrr alles zusammen unter einer art wintergarten dach (eigentlich ganz schön)... so wurde halt früher gebaut:D

Ich habe ihm nichts erlaubt. Ich habe nur gesagt, dass er, wenn es kein problem mit dem gärtner und den anderen Mietern gibt ein Trampolin auf den Rasen stellen darf. Seine Kinder können ja nichts dafür und sollen halt von mir aus spielen dürfen...

Indianer66  29.08.2018, 18:31
@awdfragt

Stimmt, die Kinder können nichts dafür und wenn es keinen stört soll er auch ein Trampolin aufbauen. Aber alles andere geht gar nicht. Weiß denn der Mieter das er bei Auszug die Heizung sowie alle anderen Umbauten in den Ursprung zurück setzen muss ? Es sei denn du hast rechtzeitig einen Nachmieter welcher es so übernimmt. Darf aber nur mit deinem Einverständnis geschehen. Du hättest alles schriftlich machen sollen.

awdfragt 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 22:46
@Indianer66

Mein Mietvertrag ist vom Vermieter Schutzbund. Darin steht dass Umbauten an Installationen vom Vermieter genehmigt werden müssen.... er fragt nicht ... er macht einfach

Indianer66  30.08.2018, 02:30
@awdfragt

Dann hast du doch die Antwort !!!! Der Mieter kann nicht machen was er will. Bist du im Vermieter Schutzbund ? Wenn dem so ist, nachfragen und dann entscheidest du dein weiteres Vorgehen. Wenn du nichts unternimmst eskaliert die Angelegenheit. Du solltest über den Tellerrand hinaus schauen, sonst hast du beim Auszug des Mieters die Hölle.

Du bist Eigentümer und du entscheidest....das muss dir bewusst sein. Es ist dein Kapital welches du dir nicht ruinieren solltest aufgrund eines Mieters.

Eine Mietminderung kommt hier eher nicht in Frage, denn in einem Altbaukeller lagert man logischerweise keine Akten und kein Papier. Dies kann dem Mieter so gesagt werden.

Ein Mieter sollte wissen, dass Altbaukeller i.d.R. eine höhere Luftfeuchtigkeit aufweisen.

Ein Keller zählt auch nicht als Wohnraum und ist i.d.R. auch nicht Bestandteil der Miete für die Wohnung. Die Quadratmeter eines Kellerraumes zählen zu den Qm einer Wohnung nicht hinzu und somit auch nicht zur Miete.

awdfragt 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 18:27

Er begründet, dass der Entfeuchter dauerhaft wasser rausholt... ist ja logisch.

wäre er ausgeschaltet würde sich die Feuchtigkeit auf einen wert einpegeln und da bleiben. Wenn er jedoch immer wieder entfeuchtet wird immer neues eindringen, da die alte wand nicht dicht ist....!? Oder irre ich mich?

der entfeuchter steht seit ca. 2 jahren dort... die 78 jahre vorher hat es wohl auch keine probleme gegeben

Padri  30.08.2018, 18:41
@awdfragt

Die 78 jährige alte Dame wusste auch, dass alte Keller kein Mangel sind, und dass diese immer eine höhere Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die Älteren wissen noch um den Unterschied Altbau-Neubau, ihre Vor- und Nachteile.

Wenn der Mieter einen trockenen Keller haben will, muss er in einen Neubau ziehen. Und selbst dort ist ein trockener Keller nicht garantiert.

Aber noch mal: In einem Altbau stellt die hohe Luftfeuchtigkeit im Keller keinen Mangel dar. Vielmehr muss ein Mieter sich mit seinem Verhalten nach den örtlichen Gegebenheiten richten.

So ein bei Mietbeginn von Maßen und Ausstattung her bekannter Keller, der zudem nicht in die kostemmäßig Mietflächenberechnung der Wohnung einbezogen ist, wäre ausschließlich geeignet, solche Dinge aufzunehmen, deren Lagerung dort zumutbar und von vorneherein unbedenklich ist.

Empfehlen Sie den Mietern sich eine Neubauwohnung samt pulvertrockenem Kellergelaß zu suchen.

Nein, wenn der feuchte Keller zwar benutzt werden darf, aber nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, der Mieter also nicht dafür zahlt und den Kellerraum nicht nutzen MUSS ist eine Mietminderung für das Mietobjekt - also ausschließlich die Wohnung - nicht gerechtfertigt.