Ärger wegen Waschmaschine
Meine Hausverwaltung schrieb mich an dass a.G. der Vibration meiner WaMa beim Mieter unter mir eine Scheibe in der Zimmertür gerissen sei. Die WaMa steht da schon seid 7Jahren u ist in Gebrauch. Ich wohne im Altbau mit 3,10 Deckenhöhe u somit einem Sturz von Decke bis Türrahmen von gut 50cm. Ich vermute ja einfach nur dass der Mieter mich ärgern will. Meine Frage: Sollte man mir die Rechnung für den Schaden aufbrummen will ist doch der Geschädigte in der Beweispflicht u muss einen Gutachter bezahlen? Oder wie läuft sowas ab? Danke
6 Antworten
Meine Hausverwaltung schrieb mich an dass a.G. der Vibration meiner WaMa beim Mieter unter mir eine Scheibe in der Zimmertür gerissen sei.
Witz des Tages oder?
Kann mir nicht vorstellen, daass das der Grund für den Riss in der Scheibe ist.
Das dürfte eher ein Baumangel sein.
Ich vermute ja einfach nur dass der Mieter mich ärgern will.
Das denke ich auch.
Sollte man mir die Rechnung für den Schaden aufbrummen will ist doch der Geschädigte in der Beweispflicht u muss einen Gutachter bezahlen?
Richtig.
MfG
Johnnymcmuff
Natürlich ist der Geschädigte in der Beweispflicht. Er soll auf eigene Kosten ein Gutachten beauftragen, dass die Scheibe einer Tür durch die Vibrationen einer Waschmaschine im Stockwerk darüber reißen kann.
Wenn durch deine Waschmaschine Erschütterungen auftreten, bist du haftpflichtig. Die Maschine ist dann scheinbar nicht richtig austariert. Wenn du das selbst nicht kannst, musst du es durch eine Fachfirma erledigen lassen.
Du kannst die Forderung an deine private Haftpflicht weiter leiten, die wird dann die Rechtslage prüfen und ggfs. den Schaden regulieren oder den unberechtigten Anspruch zurück weisen.
Wenn du keine private Haftpflicht hast, wirst du dich selbst gegen den Vorwurf verteidigen müssen.
Deswegen steht ja da, dass die Versicherung den unberechtigten Anspruch zurück weisen muss.
Wenn man keine Versicherung hat, muss man seinen Anwalt jedenfalls vorerst, selbst bezahlen.
Was anderes steht da nicht
Eine Türscheibe kann nicht durch den Gebrauch einer Waschmaschine in der Wohnung darüber reissen,die Tür hängt in zwei Scharnieren somit kann keinerlei Spannungsdruck auf die Scheiben einwirken,der Mieter hat eine blühende Phantasie,er ist da in der Beweispflicht,und das wird er so nie beweisen können!
Der Meinung bin ich auch das ist nicht möglich in der Form! Bin Handwerker !!! Der möchte dich bestimmt ärgern. Viel Glück das du Recht behältst.
Das ist nicht Dein Ernst oder?
Selbst wenn ein Presslufthammer zum Einsatz gekommen wäre, würde ein solcher Schaden nicht entstehen.
Auch muss sich er sich nicht verteidigen, sondern es muss der Nachweis erbracht werden, dass er für den Schaden verantwortlich ist.