Keine Zimmerabnahme und jetzt werde ich beschuldigt?

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Das Abnahmeprotokoll wurde uns erst diese Woche überreicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt und weitergeleitet, aber eine Abnahme hat (zumindest in deinem Beisein) nie stattgefunden?  Alles etwas merkwürdig, denn dieses hättest du doch unterschreiben müssen und außerdem hätte dir eine Durchschrift ausgehändigt werden müssen. Das ist ja offensichtich nicht der Fall, denn sonst wüsstest du ja, was bemängelt wurde.  Hört sich für mich an, als wäre da eine Abnahme gemacht worden, aber im Beisein der neuen Mieterin und die hat sich beschwert, dass sie noch putzen musste. Ist aber nur meine Vermutung. Ich würde nun die HV kontaktieren und darum bitten, dass man mir mal eine Abschrift dieses Wisches zukommen lässt.

Wenn die Abnahme erst gemacht wurde, nachdem die neue Mieterin bereits eingezogen war, kann man den Zustand nach deinem Auszug ja nicht mehr feststellen und muss sich auf das beziehen, was die neue Mieterin erzählt. Ob das dann den Tatsachen entspricht, sei dahingestellt.  Nachvollziehbar wäre es, wenn es sich um gravierende Mängel gehandelt hätte, wie z. B. abgerissene Tapeten - die die Mieterin wohl auch mit Fotos dokumentiert hätte.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 14:03

Vielen dank für die hilfreiche Antwort. Also haben sie so gesehen keinen Anspruch auf die 200 Fr., die sie jetzt einfach behalten haben. Ich werde das was du gesagt hast, auf jeden Fall in meine Argumentation einbauen. 

Fand das auch alles sehr komisch, weil mir auch nie mitgeteilt wurde, was bemängelt wurde und einfach nur die Abrechnung ohne ein Wort zugeschickt wurde. 

Dort steht nur 200 Fr. gem. Abnahmeprotokoll 

TrudiMeier  19.06.2017, 16:49
@CoxinelleC

Meiner Ansicht nach haben sie kenen Anspruch darauf. Die Wohnung wurde nie in deinem Besein abgenommen, du hattest keinen Schimmer von der Beanstandung - demnach wurde sie durch die HV auch nie gereinigt, sondern durch die neue Mieterin, sofern es da wirklich was zu reinigen gab. Man hätte dir ja erstmal die Möglichkeit geben müssen, den "Mangel" zu beseitigen. Das war aber aufgrund der Umstände gar nicht möglich, da ja längst weitervermietet wurde.  Keine Abnahme, keine Feststellung des Zustandes bei Leerstand, keine Möglichkeit zur Nachbesserung - kein Anspruch auf die Kaution.

Für problematisch halte ich allerdings das Verhalten des zuständigen Sachbearbeiters nachzuweisen. Kannst du das?  Letztendlich wird der vermutlich sagen, er habe dich 150 mal angerufen um mit dir einen Termin zu machen, aber du seiest sehr unkooperativ gewesen.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 17:35
@TrudiMeier

Nachweisen kann ich es in dem Sinne, dass ich das Problem schon bereits zu beginn bei der Wohngenossenschaft gemeldet habe und auch den Email verlauf weiter geleitet habe. Also das ich auf meinen Terminvorschlag keine Antwort bekommen habe. 

Nach deutschem Recht wäre eine Herausgabe der Mietsache nach Mietende, hier 31.03.2017, an den Vermieter deine Pflicht gewesen. Für die Herausgabe bist du verantwortlich. Kommt vor Mietende kein Termin zustande, ist es dem Vermieter nicht anzulasten, denn er ist nicht zur Übernahme verpflichtet. Ein Übergabeprotokoll ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Gibt es dennoch eins, dann hat der Übergabevorgang eine eine schriftliche Entsprechung.

Der Schlüsselübergabe kommt eine gewisse Bedeutung zu. Hier fand sie nicht statt. Da hast du fahrlässig die Schlüssel in der WG gelassen und somit jedem WGler den Zugang zum Zimmer ermöglicht mit den eventuellen Sauberkeitsdefiziten als Folge.

Kontakt zur neuen Mieterin hast du dennoch gehabt - siehe Waschkartenübergabe. Ein Herausgabe des Zimmers an die neue Mieterin hat offenbar auch nicht stattgefunden. Woher soll nun ein Protokoll zu deinem Auszug kommen? Ein Protokoll kann zwar erstellt worden sein, es belegt hier aber nicht deine Bestätigung der festgestellten Mängel. Zudem waren nun 2 unterschiedliche Personen des Vermieters mit den Übergaben betraut. 

Der Verdacht einer Manipulation liegt nahe. Ich würde den Vermieter auffordern die Kaution abzurechnen, Belege in Kopie der Abrechnung beilegen lassen und auf die strafrechtliche Verfolgung der eventuellen Manipulation hinweisen. Nimm eine Beratung bei der Polizei in Anspruch.

Versichere dich der neuen Mieterin als Zeugin.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 10:33

Hätte man mich nicht informieren müssen, dass ich für die Schlüsselübergabe zuständig bin? Als ich eingezogen bin, hat mir am Schluss der Hausverantwortliche den Schlüssel gegeben und eben die Kopie von der Zimmerabnahme, da schon einige Sachen vor meinem Einzug bemängelt wurden. Ich wusste ja noch nicht einmal, wer sie ist und wann die neue Mieterin kommt. Ich hatte also auch keine Handynummer. Und da ich eben schon umgezogen bin, war es eben nahe liegend den Schlüssel dort zulassen. Denn wenn sie zum Einzug kommt und ich zeitlich verhindert bin, naja dann steht sie blöd da ohne Schlüssel. 

Getroffen habe ich sie lediglich nur, weil ich noch Post von dort abgeholt habe. Und dann kam im Gespräch eben raus, dass sie noch keine Waschkarte vom Hausverantwortlichen erhalten hat. Da ich ihn ebenfalls nicht erreicht habe, um meine zurück zugeben und das Pfand zu bekommen, habe ich meine an sie weiter gegeben. Das war schon einige Tage nach ihrem Einzug. 

Mir gegenüber hat sie auch nie etwas erwähnt, dass es schmutzig gewesen sei. 

Ich habe nächste Woche, wenn die zuständige Frau bei der Wohngenossenschaft wieder da ist, ein telefonischen Termin. Falls dort nichts klärendes raus kommt, habe ich den Tipp bekommen, mich an den Freund eines Freundes zu wenden, der Jurist ist. Er würde mich helfen ein rechtlichen Brief (kp ob das das so nennt) zu schreiben, um aufzuzeigen, dass sie in einigen Punkte unrechtmäßig handeln und das gerne auch vor Gericht gehen kann.

Gerhart  20.06.2017, 12:59
@CoxinelleC

Du musst nicht Dritte bemühen um einen rechtsicheren Brief zuschreiben, weil die Rechtslage an sich klar ist.

Dem Abzug der 200Fr. ist zu widersprechen. Die Abrechnung der Kaution ist nicht rechtskonform erfolgt, setze ein Frist mit Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen für den Vermieter.

Der Vermieter musste dich nicht auf deine Pflicht zur Herausgabe der Mietsache nach Mietende hinweisen.

Prüfe das Schweizerische Bürgerliche Gesetzbuch auf Regeln der Kautionsrückgabe.

So ganz habe ich deine Beschreibung nicht verstanden. Du schreibst von einem Abnahmeprotokoll, aber auch, dass keine Abnahme statt gefunden hat. Oder hast du mit dem neuen Mieter eine Übergabe gemacht? An wen hast du denn deine Schlüssel übergeben?

Was steht denn in diesem Protokoll? Wenn du es nicht unterschrieben hast, können sie es auch nicht als Beweis heran ziehen.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 13:52

Es gab keine Zimmerabnahme bei der ich anwesend war. Woher das Protokoll jetzt zwei Monate später her kommt weiß ich auch nicht. Und gesehen habe ich es auch nicht. Ich werde es auf jeden Fall anfordern, wenn die zuständige Dame wieder da ist.
Aber ich habe zumindest noch das Protokoll vom Einzug, wo drauf steht, was vorher schon nicht mehr im top Zustand war.

Also ich bin Mitte März ausgezogen. 27.3. hat er einen Termin vorgeschlagen, was mir zeitlich nicht gepasst hat. Ich hab den 28.3. vorgeschlagen. Kam keine Antwort. Hab ich das der Wohngenossenschaft gemeldet. 31. März war schon die neue Mieterin eingezogen, aber die Wohngenosschenschaft meinte es wird trotzdem noch ein Termin zu Zimmerabnahme geben. Was wieder nicht passiert ist.

Den Schlüssel habe ich in der WG gelassen, da ja auch keiner der Verantwortlichen da war, dem ich diesen geben könnte. Da der Verantwortliche wieder nicht erreichbar war, hab ich lediglich meine Waschkarte an die neue Mieterin weitergegeben und von ihr sozusagen mein Pfand zurück bekommen. Weil sie eben auch noch keine bekommen hatte. Der Typ ist einfach nicht zuverlässig. Eindeutig der falsche Job für ihn.
Den Schlüssel hat die neue Mieterin von den WG Mitbewohnern, weil ich ihn ja dort gelassen habe.

Bitte in Zukunft dazu schreiben, in welchem Land sich die Geschichte ereignet hat.

Ich vermute mal die Schweiz!

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 16:18

Ist das denn so relevant? ich wollte jetzt nicht gleich vor Gericht ziehen und mich auf Paragraphen stützen. Und eher allgemein sollte das nicht so stark anders sein. 

Apolon  19.06.2017, 16:21
@CoxinelleC

Sicher ist dies relevant.

In jedem Land sind die Gesetze anders.

Und vermutlich haben hier sich alle nur auf die gesetzlichen Bestimmungen von Deutschland bezogen.

Würde dir dann aber unter Umständen nichts bringen, da sie evt. nicht in die Schweiz passen.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 17:33
@Apolon

Wie gesagt, ich wollte jetzt nicht nach Paragraphen vor Gericht ziehen. Das ein Abnahmeprotokoll ohne meine Unterschrift nicht wirklich gültig ist, wird in beiden Ländern wohl gleich sein. 

Apolon  20.06.2017, 10:16
@CoxinelleC

Was würde es dir bringen, wenn ich mit den §§ des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) antworten würde, das in der Schweiz keine Gültigkeit hat?

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 10:36
@Apolon

Ich sag ja gerade, dass ich das ja eben nicht will. Aber Schweiz ist jetzt nicht Afrika und die Dinge laufen da nicht komplett anders. Ich wollte mir hier nur beraten lassen, für den telefonischen Termin. Damit ich mich eben bei meiner Argumentation auf ein paar Punkte stützen kann. Dafür ist das Land nicht von großer Rolle. Ich habe schon einen Juristen kontaktiert, der mir, wenn das Gespräch nicht klärend war, weiter hilft.

Apolon  20.06.2017, 10:44
@CoxinelleC

Schon bekannt, dass die Schweiz nicht zur EU gehört?

Scheinbar nicht, denn sonst wüsstest du, dass die Dinge dort anders laufen.

Wir können aber auch gerne etwas plaudern.

Wie hast du denn die Wohnung sauber gemacht, nach dem du ausgezogen bist? Hast du die Wände neu tapeziert oder gestrichen? Hast du die Fenster geputzt? Hast du den Boden geschrubbt und den Müll entfernt? Hast du die Löcher an den Wänden, wo deine Möbel durch Schrauben und Dübel aufgehängt waren wieder beseitigt?

Nur würde dir dies deine Frage nicht beantworten.

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 11:39
@Apolon

Ich glaube ich kenne mich, was die Schweiz angeht, besser aus als du ;) 

Und bis jetzt hat es bei keiner Antwort eine große Rolle gespielt ob Schweiz oder Deutschland. Denn die gebrachten Argumente kann ich ganz normal in dem Gespräch einbauen. Ob sie sie wegen irgendeinem Schweizergesetzt entkräften kann, werde ich ja sehen.

Um eben die Antwortrate zu erhöhen, wollte ich eben nicht auf ein Land beziehen, wo sich wahrscheinlich keiner wirklich auskennt. Und ich sage es gerne immer wieder, das man mich zumindest über die Mängel informieren sollte, das gilt auch in der Schweiz. Oder das man mir mindestens ne Kopie des Protokolls zuschickt. 

Wir können gerne noch weiter darauf rumreiten, wenn es dir denn so wichtig ist, dass ich jetzt bei jeder meine Fragen das Land erwähne. Ich verstehe, dass das Land relevant ist, wenn ich jetzt gefragt hätte, welche Strafe droht mir, wenn man mich mit 3g Gras erwischt. 

Aber ich wollte, ich kann es immer nur noch mal betonen, lediglich eine Antworten und Argumente dafür oder dagegen hören, um mich für das Gespräch vorzubereiten. 

Mein Frage jetzt, wie kann man mir ohne Zimmerabnahme denn unterstellen, ich habe das Zimmer nicht gereinigt

hast du es denn gereinigt? davon schreibst du kein wort und wir waren nicht dabei.....

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 13:00

Ja habe ich nach meinem Auszug. Aber ich bin eben schon zur Mitte des Monats in das neue Zimmer gezogen, und das Zimmer stand eben einige zeit schon leer. Ich weiß nicht ob vorübergehen jemand Besuch in meinem Zimmer hatte, da es eben auch möbliert ist. Ich wollte zum Termin der Zimmerabnahme früher kommen und noch mal kontrollieren, aber es gab ja nie ein Termin. Das Zimmer war also ca. 10 Tage ungenützt bis die neue Mieterin einzog.

Sansiverien  19.06.2017, 13:01
@CoxinelleC

na, also in 10 tagen leerstand wird ein zimmer nicht so schmutzig, dass es probleme bei einer übergabe geben sollte... da steht nun wohl aussage gegen aussage und du wirst vermutlich den kürzeren ziehen, weil du keinen zeugen hast....

CoxinelleC 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 13:13
@Sansiverien

Für was ist denn dann eine Zimmerabnahme da? Um doch zu bestätigen, dass alles in Ordnung war und ich nichts kaputt/schmutzig gemacht habe. Aber wenn sie keine Zimmerabnahme durchführen, können sie mich jetzt auch nicht 2 Monate später für alles die Schuld zuweisen? Das Abnahmeprotokoll kam ja erst jetzt, 2 Monate später? Wie ist denn das möglich? 

Wie soll der Herr wissen, wie das Zimmer aussah, wenn er nicht drin war? Und die neue Mieterin hätte ja alles machen können und mir die Schuld geben, z.B. die Möbel verkaufen und es dann mir zu  schieben? So einfach kann das doch nicht sein? 

Hoffe hier hat jemand noch ne ernst Antwort die weiter hilft, wie man sie gegen sowas wehren kann, statt zu sagen, ja Pech gehabt.