Keine Rückerstattung durch Autovermietung - Anzeige auch ohne Anwalt möglich?
Hallo zusammen,
ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.
Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.
Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).
Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.
So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.
Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?
Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
6 Antworten
Das verstehe ich nun nicht so ganz.
Du leistest Dir so einen teuren Makler, und der hilft nicht und Du machst auch nichts?
Im Prinzip könntest du das natürlich fragt sich nur wo gegen. Ich wüsste mal ganz spontan nicht aus welchem Grund nach meinem Laienverständnis eine Strafanzeige gerechtfertigt wäre. Das mit Avis ist schon mal blöd gelaufen. Die hätten das bei Avis auch anders machen können, eigentlich sogar müssen. Es gibt Manuelle Mietverträge und jede Autovermietung hat spezielle Rufnummern von Mastercard und Co.. Da hätten sie Anrufen können und sich einen Betrag auf der Karte telefonisch blocken lassen. Das Problem wäre somit aus der Welt gewesen. Ich habe selbst viele Jahre bei EC gearbeitet und bei uns ist das nicht nur 1x passiert. Man schickt keinen Kunden weg nur weil das Kartengerät nicht funktioniert. Das zeugt mal von ganz schlechtem Service. Europcar an sich ist raus denen kann man nichts vorwerfen. Bliebe noch Check24. An die musst du dich weiter halten. Ich würde denen noch ein Schreiben schicken, ggfs. eine Frist setzen und schon mal vorab mit dem Rechtsanwalt drohen.
Auf den Anwaltskosten würdest du sitzen bleiben, da die Firma ja zahlungswillig ist, jedoch noch etwas Zeit benötigt!
Die 4 Prozent Zinsen, die du für die Verzögerung einklagen könntest, ergeben doch eher einen lächerlichen Betrag.
Ich sehe hier kein strafrechtlich relevantes Vergehen. Deswegen macht eine Anzeige keinen Sinn.
Im Grunde kannst du nur vor Gericht ziehen und die Forderung einklagen.
Anzeigen erstattet man bei der Polizei. Das geht problemlos auch ohne Anwalt
Nur sehe ich da noch nicht wirklich einen Grund für eine Anzeige.
Und nur so als Tipp am Rande: wenn du nicht mal weißt wo du eine Anzeige erstatten kannst würdest du ohne Hilfe bei Gericht untergehen. Ein guter gegnerischer Anwalt macht dich da so fertig das du heulend alles unterschreibst nur damit die Sache endlich ein Ende hat.