Hallo zusammen,
ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.
Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.
Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).
Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.
So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.
Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?
Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)