Keine Heizung, Fristlose Kündigung möglich, da Wohnung unbewohnbar ?

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guten morgen

naja, ich bin nun kein mietrechts fachmann.

aber der einbau einer heizanlage ist vermieter sache. tut er das auch nach mehrmaligem bitten nicht, ist eine fristlose kündigung durchaus angemessen. vorher noch mietminderung.

ich würde die wohnung eben fristlos kündigen mit den obigen gründen.

ziehst du z.b zum 30.10.2010 aus und weg bist du. dann müsste noch das mit der rückzahlung der kaution geklärt werden, am besten im vorfeld. rede mal mit deinem vermieter, vieleicht ist er einsichtig oder froh, das du nun weg bist...

am besten gehst du auch mal zum mieterbund oder suchst dir zur not einen anwalt für mietrecht. dort kannst du rechtlich beraten werden.

tschüss burki

LilaEngel74  28.09.2010, 00:20

geh auf jedenfall zum Mieterbund, kostet glaub 40-60 euro im Jahr und die helfen dir auch in diesem Falle noch. Ich bin mir sicher das der Vermieter noch streß mit der Kaution macht

petmu1987 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 00:22
@LilaEngel74

Werde ich gleich morgen tun! zu not eben noch ein anwalt für mietrecht besuchen auch wegen der Kaution, je schneller das vom Tisch ist desto besser! Nochmal vielen Dank für die Guten Tips, das Motiviert mich sehr und macht mir Mut endlich hier raus zu kommen!

petmu1987 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 00:18

Der vermiter wird die kaution einbehalten wegen renovierungsarbeiten und eben weil ich keine heihzung einbauen lasse auf meine kosten! ich hoffe das ich da noch was machen kann rechtlich und das zuruck bekomme und endlich zum 1.11. ausgezogen bin!

JesterR  28.09.2010, 00:22
@petmu1987

der vermieter darf die kaution nicht einbehalten, wenn du keine schäden verursacht hast. eine heizung die von vornherein nicht da war ist kein schaden, den du zu verantworten hättest. jedweden weiteren schaden wie schimmelbildung, der direkt darauf zurückzuführen ist, dass nicht geheizt wurde, kann der vermieter nicht geltend machen, da er dir nicht die möglichkeit eingeräumt hat, zu heizen, was aber seine pflicht gewesen wäre.

Also meines Wissens nach muss ein Vermieter eine Mindesttemperatur von gesamtjährig 19° einhalten, und somit wäre es wahrscheinlich möglich.

Allerdings hat mir hier mal ein *sogenannter Vermieter genatwortet das es sowas von falsch wäre, wollte mich aber leider nicht korrigieren...

Vielleicht einfach mal beim Anwalt nachfragen. Kann nicht die Welt kosten...

Oder mal googlen ob es Mindesttemperatur Pflicht gibt...

Ich hoffe in Deinem Mietvertrag steht nichts was bestätigt das Du selber dafür Sorge zutragen hast, dann wär´s hinfällig...

LilaEngel74  28.09.2010, 00:16

es ist Pflicht, ab unter 18°C Zimmertemperatur muß der Vermieter dafür sorgen, daß die Heizungsanalage eingeschaltet wird, sonst kann man da schon glaub 10% an Miete kürzen. Außerdem ist der Mieter auch zum Heizen zwecks Schimmelvermeidung verpflichtet

MottiKarotti37  28.09.2010, 00:21
@LilaEngel74

Ok, dann hab ich mich also um ein Grad vertan..., pardon - das hätte mir der gnädige Vermieter aber doch noch sagen können, oder?

Denn sowas von falsch ist ja dann doch was anderes...

petmu1987 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 00:48
@LilaEngel74

Der Mieter ist zwecks Schimmelvermeidung verpflichtet zu Heizen? Wenn keine Heizung funktioniert bzw vorhanden ist, gilt diese Pflicht auch oder Verstosse ich da gegen Mietrecht und kann eventuell die Kaution nicht zuruck bekommen da sich schon Schimmel in Schlafzimmer gebildet hat?

Die Wohnung ist unbewohnbar, daher keine Kündigungsfrist. Außerdem hättest du bei den Temperaturen nicht mal Miete zahlen müssen, da hättest du die letzten Winter kostenlos leben können, da hät er die Heizung sicherlich eingebaut. Ab und an lohnt sich der Mieterverein auch, bzw. ne Rechtschutz

Heizung ist eindeutig Sache des Vermieters. Zahl am besten ab sofort überhaupt keine Miete mehr. Das ist unzumutbar, was der Vermieter da von dir verlangt und auch illegal. Er hat sich um die Heizung und alles was dazu gehört zu kümmern. Das ist ja ne Frechheit von deinem Vermieter. Schau bloß dass du da rauskommst (du hast in diesem Fall keine Kündigungsfrist)!

ich habe seid 2 jahren mit miterbund und dem vermieter einen elend langen schriftverkehr gehabt, mieten gekürzt und er pocht darauf das ich mich selber kümmernmuss um ne heizung das hat so lange gedauert, dem war alles egal! Aber nochmal vielen Dank @all! werde dann gleich mal ne kündigung fristlos rausschicken!

MottiKarotti37  28.09.2010, 00:18

Du bist beim Mieterschutzbund und die haben Dir das nicht gesagt und nun fragst Du hier und kommst nach wenigen Minuten zu der Entscheidung sofort fristlos zu kündigen...

kopfkratz

petmu1987 
Beitragsersteller
 28.09.2010, 00:46
@MottiKarotti37

beim mieterbund gab es nur schriftverkehr und fristen wo der vermieter nicht eingehalten hat! dies geht nun 2 Jahre so! Daher möchte ich fristlos kündigen um nicht noch ein Winter in der Kälte sitzen zu müssen!