Sozialamt Wohnungsumzug mit oder ohne Genehmigung?
Hallo,
ich wohne derzeit bei einem Bekannten zur Untermiete für 350€ damit ich nicht obdachlos bin oder in ein Wohnheim muss.
ich bin aber sehr unzufrieden mit meiner derzeitigen Wohnsituation, weil es fast täglich Streit gibt.
Ich Kann aber nix dagegen machen weil es nicht meine Wohnung ist und ich sozusagen abhängig von der Person bin.
Wenn man eine passende Wohnung findet unabhängig davon ob die Wohnung preislich angemessen ist brauch man ja eine Zusage vom Sozialamt damit man in diese Wohnung ziehen kann.
Wenn ich nun einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschreibe ohne die Genehmigung vom Sozialamt einzuholen die z.b 500€ Warmmiete kostet und wo ich schon den Umzug und alles selber bezahlt habe.
Kann das Sozialamt die Wohnung immernoch ablehnen, damit ich wieder in die alte Wohnung für 150€ günstiger zurückziehen muss.
Ich würde auch vor Gericht ziehen, aber ein Verfahren beim Sozialgericht dauert meistens 2 Jahre und wer zahlt in der Zeit die Mietkosten und die Sozialhilfe die ich zum überleben brauche. Gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit?
Dazu muss gesagt werden das ich zu 90% Schwerbehindert bin und deshalb nicht arbeiten gehen kannl.
3 Antworten
Wenn Du einen neuen Mietvertrag ohne Bewilligung der Kostenübernahme unterschreiben könntest, dass auch machst und Umzug, Kaution usw.selber zahlen kannst, wäre meines Wissens dann das schlimmste was passieren kann, man würde dir nur deine alte bisher bewilligte Warmmiete weiter zahlen.
Also selbst dann, wenn die neue Warmmiete angemessen sein würde, dazu müsstest Du eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung wahrscheinlich auch selber zahlen.
Eine evtl. Ausstattungen für die Wohnung würde es dann sicher auch nicht geben, selbst ein evtl.zinsloses Darlehen könnte dann zum Problem werden.
Das bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich deines jetzigen Jobcenters, also das mit der derzeit bewilligten Warmmiete.
Die anderen Nachteile gelten dann auch bei einem anderen Jobcenter, außerhalb des jetzigen Zuständigkeitsbereichs, wenn Du vom derzeitigen Jobcenter keine schriftliche Bewilligung für den Umzug vorlegen kannst.
Bitteschön
Ich kenne Deine gesundheitlichen Einschränkungen nicht. Ich selber habe 100% GdB unbefristet ohne Merkzeichen. Theoretisch mehr, aber 100 ist max.
Ich beginne Anfang nächsten Jahres eine Umschulung und war zur Dialysezeit vor und nach den Dialysen arbeiten (Vollzeit).
Ich denke, man sollte sich nicht auf einer Zahl ausruhen, sondern es zumindest in verschiedenen Zweigen versuchen.
Warum beziehst Du keine Frührente? Ist mit einer Verbesserung des GdB zu rechnen?
Unterschreibst Du einen Mietvertrag ohne Zustimmung des Kostenträgers, kann (und wird vermutlich) keine nachträgliche Zusage zustande kommen.
Je nach Mietspiegel variiert die maximale Bezuschussung der Miete. Die max. Größe verändert sich grundsätzlich für einzelne Personen nicht. Mglw aber durch den GdB (bspw erfordert ein behindertengerechtes Bad teils mehr Platz).
Ich habe keinen Anspruch auf Frührente.
Ich werde aus gesundheitlichen Grünen nie wieder arbeiten gehen könne.
Trotzdem danke für die Antwort.
Hast Du eine n Behindertenausweis und bekommst Du Pflegegeld ? Lass Dich beim VDK beraten.
Vielen Dank für den Tipp.
Aber das beantwortet nicht direkt meine Frage.
Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.
Wenn ich nun einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschreibe ohne die Genehmigung vom Sozialamt einzuholen
Das ist grundsätzlich keine gute Idee, weil auch der VM möchte bestätigt haben wer die Wohnung zahlt.
Bei H4/ Sozialhilfe sollte man nie ohne Zustimmung des Amtes Verträge schlueßen, eben weil es Absagen geben kann.
Vielen Dank für die ausfürliche und gute Antwort.