Keine Erstausstattung einer eigenen Wohnung wegen zu hoher Miete?

3 Antworten

Wenn das Jobcenter dem Umzug in diese Wohnung nachweislich explizit zugestimmt hat, dann wird auch die notwendige Erstausstattung getragen werden müssen.

Eine Wohnung kann nur angemessen oder unangemessen sein; ist sie - unter Berücksichtigung allert individuellen Faktoren - angemessen, muss die Zustimmung erfolgen, ist sie unangemessen, darf keine Zustimmung erfolgen.

Zudem ist die abweichende Erbringung von Leistungen nicht an die Angemessenheit der Wohnung geknüpft, allerdings könnte die Argumentation evtl. lauten, dass man dich bei einer unangemessenen Wohnung zur Kostensenkung auffordern darf/muss und dann durch die dort vorhandene Erstausstattung höhere Umzugskosten anfallen könnten; oder aber man argumentiert - wenn z.B. kein Großgeräte in der zu teuren Wohnung vorhanden sind -, dass du eine kleinere angemesse Wohnung mit entsprechender Ausstattung finden könntest.
Sei es wie es sei. Stelle einen schriftlich Antrag und warte ggf. die Ablehnung ab; diese Ablehnung muss ja unter Nennung der zugrunde liegenden Rechtsnormen geschehen, d.h., es reicht nicht, zu sagen, wir zahlen nicht, weil die Wohnung unangemessen teuer ist; hat das Jobcenter diese Wohnung genehmigt, wird eine Anlehnung wohl spätestens im Widerspruch kassiert werden.

Das wage ich zu bezweifeln. Könnte aber auch sein, daß die erzählen, daß du genug Geld haben musst, da du ja einen Teil der Miete selber trägst. Aber is das wirklich ein Grund oder nur vorgeschoben?

Shaina 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 12:36

Ich habe kein Auto, rauche nicht, trinke nicht und gehe nicht feiern. Nebenbei bin ich Schülerin. Was ist daran schlimm, ein Fünftel dessen, was andere monatlich versaufen und verqualmen, für die Miete auszugeben, um in einer gescheiten Wohnung leben zu können? Bitte nicht aggressiv auffassen, mich macht die ganze Sache grade etwas durcheinander. Ist auch eher eine generelle Frage, nicht direkt an dich gestellt... Weiß nicht, ob der Grund nur vorgeschoben ist. Wurde mir nur so gesagt...

crashlady  09.01.2012, 12:38
@Shaina

Mir musste nix erklären. Ich hab nur einen Gedanken geäußert, der bei der Arge schwelen könnte. Ich hab damals auch Erstaustattung erhalten.

Shaina 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 12:55
@crashlady

Hm, ich versteh nicht, was sie nun wollen... Ich stell mal den Antrag und muss sonst in Widerspruch gehen...

Du hättest sowohl für die Miete als auch die Erstausstattung VORHER Anträge stellen müssen. Niemand wird gerne vor vollendete Tatsachen gestellt.

Shaina 
Beitragsersteller
 09.01.2012, 13:13

die miete wird ab 1.2. übernommen, die erstausstattung beantrage ich somit noch vor einzug.