kein scheiß! Vogel in der Wand = Mietmindeung?

8 Antworten

Mietminderung geht dann, wenn du die Wohnung nicht so nutzen kannst wie vertraglich vorgesehen. Wenn es nur ein leichtes Klopfen ist, kann dich das nicht wirklich stören, zumindest wird es schwer das vor einem Richter zu belegen.

Generell sollte man erst freundlich mit dem Vermieter über das Problem sprechen und versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Da es auch der Bausubstanz schädigt, wenn Tiere im Zwischenboden leben, hat er ein Interesse daran dort aktiv zu werden.

Wenn er das nicht tut, kannst du für die Zeit des Mangels die Miete kürzen - solltest dich aber auf jedenfall mti dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Mietrecht absprechen.

Loki919 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 14:35

Also,

ich hab grad mit meinem Hauswart gesprochen. Der meinte, dass das wohl öfter hier vorkommt und da nix gemacht werden kann außer Warten. Im September werden die Löcher in der Fassade dann von außen zugemacht.

Vögel in der Brutzeit stehen generell unter Naturschutz. Daher ist von Seiten der Wohnungsgesellschafft eine Reaktion vollkommen ausgeschlossen.

Dann werd ich wohl mal einen Brief schreiben :)

Zuerst musst du deinem Vermieter den Mangel mitteilen. Stell am besten eine schriftliche Mitteilung zusammen und lass dir die Beschwerde gegenzeichnen. In dem Schreiben kannst du auch einen angemessenen Zeitraum (z.B. 4 Wochen) festsetzen in dem der Mangel beseitigt sein muss. Reagiert der Vermieter nicht in diesem Zeitraum kannst du den Vogel auf kosten des Vermieters entfernen lassen.

Mäuse verursachen eher ein trippeln. Vögel erzeugen eher ein Kratzen wenn die in Hohlräumen herumkriechen.

Die Miete darf man nicht einfach so mindern, da muss man als allererstes dem Vermieter den Tierbefall melden. Der wiederum kann sich selber um die Sache kümmern oder einen Kammerjäger beauftragen. Dazu gibt man dem als Mieter eine angemessene Frist. Bei Kleinigkeiten sind 14 Tage das mindeste. Aber auch bei größeren Dingen muß der Vermieter in den 14 Tagen zumindest reagiert haben und z.B. einen Handwerkertermin o.ä. vorweisen können.

Reagiert der Vermieter nicht, dann kann man selber einen Kamemrjäger beauftragen den mangel abzustellen und die Rechnung muß der Vermieter bezahlen.

Was kann denn dein Vermieter dafür? Bevor überhaupt an Mietminderung gedacht werden kann, muss dem Vermieter sowieso erstmal Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben (so das denn in seinen Aufgabenbereich fällt).

Die Gutsten verjagen geht auch nich, da ja grad Butzeit ist.

Wen kratzt das?

Zahlt der Vogel Miete? Wenn Du keine Miete zahlst, wirst Du auch vor die Tür gesetzt, egal ob Du brütest oder nicht.