kein scheiß! Vogel in der Wand = Mietmindeung?
Hallo,
ich hab nein kleinen Problem(siehe Oben).
Unsere Wohnung wurde nachträglich auf einen Altbau als Trockenbau aufgesetzt. Daher haben wir einen 30-40 cm großen Zwischenboden. Seit nun 2-3 Wochen kloppfte das immer mal wieder. Ich dachte mein Untermieter sei das und hab mir deshalb keinen Kopf weiiter gemacht. Erst als es dann mal so gegen 23 Uhr Nachts klopfte hat ich den Hals dicke. Bin dann runter, aber er meinte er war das nicht. Hab mich dann als es wieder anfing zu Klopfen neben die Wand gesetzt und mal gehörcht. Resultat : man konnt auch kleine leise Tippelschritte hören. Daher weiß bin ich mir ziemlich sicher das es ein Vogel sein muss. Die Gutsten verjagen geht auch nich, da ja grad Butzeit ist.
Meine Fragen also :
1.) Ist deshalb eine Mietminderung gerechfertigt?
greetz Loki
8 Antworten
Mietminderung geht dann, wenn du die Wohnung nicht so nutzen kannst wie vertraglich vorgesehen. Wenn es nur ein leichtes Klopfen ist, kann dich das nicht wirklich stören, zumindest wird es schwer das vor einem Richter zu belegen.
Generell sollte man erst freundlich mit dem Vermieter über das Problem sprechen und versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Da es auch der Bausubstanz schädigt, wenn Tiere im Zwischenboden leben, hat er ein Interesse daran dort aktiv zu werden.
Wenn er das nicht tut, kannst du für die Zeit des Mangels die Miete kürzen - solltest dich aber auf jedenfall mti dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Mietrecht absprechen.
Also,
ich hab grad mit meinem Hauswart gesprochen. Der meinte, dass das wohl öfter hier vorkommt und da nix gemacht werden kann außer Warten. Im September werden die Löcher in der Fassade dann von außen zugemacht.
Vögel in der Brutzeit stehen generell unter Naturschutz. Daher ist von Seiten der Wohnungsgesellschafft eine Reaktion vollkommen ausgeschlossen.
Dann werd ich wohl mal einen Brief schreiben :)
Zuerst musst du deinem Vermieter den Mangel mitteilen. Stell am besten eine schriftliche Mitteilung zusammen und lass dir die Beschwerde gegenzeichnen. In dem Schreiben kannst du auch einen angemessenen Zeitraum (z.B. 4 Wochen) festsetzen in dem der Mangel beseitigt sein muss. Reagiert der Vermieter nicht in diesem Zeitraum kannst du den Vogel auf kosten des Vermieters entfernen lassen.
Mäuse verursachen eher ein trippeln. Vögel erzeugen eher ein Kratzen wenn die in Hohlräumen herumkriechen.
Die Miete darf man nicht einfach so mindern, da muss man als allererstes dem Vermieter den Tierbefall melden. Der wiederum kann sich selber um die Sache kümmern oder einen Kammerjäger beauftragen. Dazu gibt man dem als Mieter eine angemessene Frist. Bei Kleinigkeiten sind 14 Tage das mindeste. Aber auch bei größeren Dingen muß der Vermieter in den 14 Tagen zumindest reagiert haben und z.B. einen Handwerkertermin o.ä. vorweisen können.
Reagiert der Vermieter nicht, dann kann man selber einen Kamemrjäger beauftragen den mangel abzustellen und die Rechnung muß der Vermieter bezahlen.
Was kann denn dein Vermieter dafür? Bevor überhaupt an Mietminderung gedacht werden kann, muss dem Vermieter sowieso erstmal Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben (so das denn in seinen Aufgabenbereich fällt).
Die Gutsten verjagen geht auch nich, da ja grad Butzeit ist.
Wen kratzt das?
Zahlt der Vogel Miete? Wenn Du keine Miete zahlst, wirst Du auch vor die Tür gesetzt, egal ob Du brütest oder nicht.