kein Mietvertrag, Miete wird aber gezahlt, kann man mich einfach raus werfen?

10 Antworten

wenn man Miete bezahlt (auch "Minimiete) hat man einen Mietvertrag der eben mündlich zustande gekommen ist.

Eine fristlose Kündigung ist nur im Rahmen des § 543 BGB möglich. http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.

Quelle FinanzTipp!

Bloß hab ich keinen Mietvertrag

Mietverträge können auch mündlich geschlossen wären und wären schlüssig zustande gekommen, wenn du regelmäßige Mietzahlungen belegen kannst, etwa durch Überweisungen mit Verwendungszweck "Miete".

Sonst sieht es schlechtaus: Vermieter wie Freund können das als Besuch mit Kostentragungsanteil behaupten und dich fristlos vor die Tür setzen, wenn sie das fertigbrächten :-O

Und deine Renovierungsbeteiligung bestreiten :-O

G imager761

Gerhart  15.11.2013, 13:00

Die Befürchtungen habe ich auch , weil der Steuerbetrug aktuell für den Vermieter ein starkes Motiv ist. Aber falls dieser "Rausschmiss" wie auch immer droht, kommt der Schlips ins Rad und die Steuerfahndung interessiert sich sehr eingehend für den Vermieter. Drohungen sind noch kein "Rausschmiss".

Das ändert sich aber bald, denke ich. Können die mich und die Kinder einfach raus werfen ??? Ich hab echt Angst, denn selbst wenn ich wollte, wer würde mir eine Wohnung geben ?!

Man muss nicht zwingend einen schriftlichen Mietvertrag haveb, Ein mündlicher Mietvertrag ist genauso wiirksam und hat mehr Vorteile.

Nur sollte man die Mietzahlungen auch beweisen können, sonst könnte es doch noch Probleme geben.

Durch die Tatsache, dass Du dort wohnst und der Vermieter die Mietzahlung angenommen hat, besteht rechtlich ein mündlicher Mietvertrag der auch unbefristet ist.

Hier gilt das BGB, welches für den Mieter wesentlich günstigere Regelungen als die meisten schriftlichen Mustermietverträge enthält.

Du musst eben nur durch Zeugen belegen können, dass das Mietverhältnis besteht und der Vermieter die Miete angenommen hat.

Wenn du das kannst, brauchst du Dir keine Sorgen machen.


Die Heimlichtuerei setzt Dich aber nicht unbedingt in einen Vorteil, das Amt

bekomme bloß bisl Hartz IV

muss wissen, an wen Du welche Miete zahlst und Du brauchst auch Belege (Quittungen oder Kontoauszüge) dass die Miete immer pünktlich entrichtet wird.

Andernfalls könnte der Vermieter behaupten, keine Miete bekommen zu haben und Dir deshalb fristlos kündigen.

Also: Mietzahlung NUR gegen Quittung oder (besser) Mietzahlung per Banküberweisung.