Traktorführerschein T - Ausbildung- Versicherung?
Hallo,
Wie muss das Ausbildungsgespann, wenn man sich Traktor und Anhänger bei einem befreundeten Bauern ausleiht, versichert sein? Muss ich eine Versicherung für den Schlepper abschließen oder läuft das über meine Hapftpflichtversicherung oder über die Versicherung des Traktors?
LG, Tobias
3 Antworten
Wenn der Traktor für den Straßenverkehr zugelassen ist, ist er auch versichert. Natürlich darfst du nur fahren, wenn du auch eine gültige Fahrerlaubnis hast.
Deine private Haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun.
Auch das Gespann muss ja versichert sein. Außerdem tritt die Versicherung der Fahrschule ein.
Ok danke.
Auch das Gespann muss ja versichert sein. Außerdem tritt die Versicherung der Fahrschule ein.
Was soll denn dieser Blödsinn.
Was hat denn die Fahrschule mit der Zulassung bzw. der Versicherung eines Traktor zu tun.
Welche Farbe hat das Kennzeichen des Anhängers?
erstmal ausleihen geht nur für landwirtschaftliche zwecke denn nur hier gilt der T.versichert bist du automatisch wenn der traktor zugelassen ist,genauso der anhänger.eine privathaftpflicht interessiert kein traktor und wär auch nicht mitversichert
So weit ich informiert bin ist der Erwerb des Führerscheins doch LoF. Ist das jetzt falsch oder wie?
stimmt,T gilt nur für lof zwecke.für gewerbliche dinge brauchst den C
für fahrschulzwecke gibt's eine extra versicherung und steuer muss auch bezahlt werden denn das ist nicht lof.braucht dich nicht zu interessieren,regelt die fahrschule
Ich meine jedoch die Versicherung für den Erwerb der Führerscheinklasse T. Ich habe irgendwo mal gehört dass man eine Bescheinigung der Versicherung braucht. aber welche Versicherung denn jetzt? Die der Zugmaschine?