Kein Geld für MPU
Hey Leute,
also bei mir ist es so dass ich eine Verhandlung hatte, und darin Amphetaminkonsum zugegeben habe. Da der nachweisliche Konsum aber über ein Jahr zurückliegt (das liegt er tatsächlich) sehen die von einem Führerscheinentzug vorerst ab. Jetzt soll ich bis zum 15.3.2012 die MPU gemacht haben, da diese aber über 500€ kostet werd ich wohl mein Lappen abgeben müssen, weil ich es mir einfach nicht leisten kann im Moment. Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu wenn ich meinen Führerschein abgegeben habe und die einfach davon ausgehen dass ich die MPU nicht mache wegen aktivem Konsum. Muss ich dann ein Jahr lang MPU mit Screenings machen und kostet mich das mehr bzw. muss ich dann wieder in die Fahrschule? Wie erlange ich dann meinen Führerschein wieder?
Gruß
3 Antworten
zuerst einmal kannst du bei fast allen BfF (das Institut wo du deine MPU machen willst) die MPU-Gebühr auch auf Raten abbezahlen.
so, nun zu deiner Frage:
was kommt auf mich zu wenn ich meinen Führerschein abgegeben habe und die einfach davon ausgehen dass ich die MPU nicht mache wegen aktivem Konsum.
nichts, du bekommst eben keine neue Fahrerlaubnis, das ist alles
Muss ich dann ein Jahr lang MPU mit Screenings machen und kostet mich das mehr
wenn du innerhalb den nächsten 15 Jahren wieder deinen Führerschein haben willst, musst du sowieso 1 Jahr Abstinenznachweise erbringen müssen damit die anschließende MPU überhaupt zu bestehen ist.
oder du hast 12 cm langes Haar, dann kannst du eine Haaranalyse über das gesamte vorhergehende Jahr auf einmal ablegen.
selbstverständlich kosten die Abstinenznachweise dich Geld (ca. 600€ bei Urinscreening und ca. 400€ bei der Haaranalyse)
zur Fahrschule musst du auch nach 15 Jahre nicht mehr, nur werden in den meisten Bundesländer nach 10 Jahren die Prüfungen verlangt, also keine Pflichtstunden mehr.
du erlangst deinen FS wieder indem du ihn bei deiner Fsst beantragst, Kosten von 33,50€ bis 220€)
wenn du ihn innerhalb 15 Jahre beantragst wird die erneute MPU-Aufforderung auf dich zu kommen
danke für den Stern
Also wenn du kein Geld für MPU hast, dann bekommst du auch deine fleppen nicht wider. Es ist möglich, das der nach einer gewissen anzahl von Jahren verfällt, dda bin ich mir aber unsicher. Eine Auskunft bei der Polizei oder Ordnungsamt ist da um einiges präziser. Wiedererlangen -> nur durch viel Geld!
Es ist möglich, das der nach einer gewissen anzahl von Jahren verfällt, dda bin ich mir aber unsicher.
15 Jahre ist die Zeit, wenn der Fragesteller innerhalb der Zeit nicht mehr aufgefallen ist im Straßenverkehr.
. Eine Auskunft bei der Polizei oder Ordnungsamt ist da um einiges präziser.
die Polizei und das Ordnungsamt werden da nicht weiter helfen, der richtige Ansprechpartner ist die Fsst seines Wohnortes
Hallo, ich verstehe das alles nicht ganz. Du hast eine Verhandlung gehabt. Konsum liegt ein Jahr zurück. ? Hast du deinen Führerschein noch ? Wenn ja wer sagt das du MPU machen mußt ? Am besten wenn es die Führerscheinstelle verlangt--bis 15-03.12. Beantrage erst einmal Fristverlängerung ! Neu zur Fahrschule,,das war mal..du bekommst ihn so wieder. Das hat sich alles geändert. Nur das Gericht kann dir den Führerschein entziehen, durch Beschluß. Ganz davon abgesehen wie dein Fall liegt, ein Bekannter von mir hatte das gleiche. Der mußte auch zu MPU wegen sowas. Hat bestanden und den Führerschein gleich wieder bekommen. ERST EINMAL FRISTVERLÄNGERUNG ZU ABGABE DER MPU beantragen,dann hast du ein wenig mehr Zeit. Viel Glück weiterhin
diesen Wortlaut habe ich erwartet, das braucht die Fsst nämlich nicht machen, so wie es @Beta in Unwissenheit behauptet hat.
Nun ja das hört sich nach Behörde an." Die festgesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens von ca. 10 Wochen ist verhältnismäßig." Blödsinn...es gibt da immer eine möglichkeit um Fristverlängerunng ! Lasse dich nicht verarschen..Diesen ganzen miest habe ich schon hinter mir, und ich habe meinen Führerschein wieder !! Und wie ??? Ich habe sie mit ihren eigenden Mitteln geschlagen,..und mit Geduld.
Trotzdem gehe deinen Weg weiter. Viel Glück,wir schon
Blödsinn...es gibt da immer eine möglichkeit um Fristverlängerunng !
eben nicht, siehst du ja gerade am dem Fall des Fragestellers!
Und wie ??? Ich habe sie mit ihren eigenden Mitteln geschlagen,..
erst einmal, du solltest Rechtschreibung üben, wenn du das nicht kannst gibt es auch Programme dafür!!
zweitens:
Erstens kann das ziemlich nach hinten los gehen, was du da vorschlägst, denn nicht alle Gutachter sind dumm und nicht jeder MPU-Proband ist ein guter Geschichtenerzähler. Abgesehen bringt es einem persönlich herzlich wenig, wenn man auf diesem Wege die MPU besteht, obwohl man sich nicht mit seiner Problematik beschäftigt hat. Solche Leute sitzen dann häufig - schneller als es ihnen lieb ist - wieder beim Gutachter und dürfen einen erneuten Vorfall erklären. Und ein zweites mal kommt man mit "denen erzählen was sie hören wollen" eher nicht mehr durch.
Natürlich kann man eine MPU auf diesem Wege bestehen, verlassen würde ich mich darauf jedoch nicht und sonderlich sinnvoll ist es auch nicht.
. Nur das Gericht kann dir den Führerschein entziehen,
falsch, auch die Fsst kann das
Die Fsst erteilt die Fahrerlaubniss. Sie kann sie nicht ohne Gerichtsbeschluß entziehen ! Wo hast du das denn her ? Und wo kann man eine MPU auf Raten abzahlen ? Ist mir auch neu ! Ich denke du solltes dich ein wenig mehr in unseren deutschen Gesetzen einlesen. Auch was alles andere betrifft.
@Beta nicht ich, sonder DU solltest dich einmal einlesen in den Gesetzen der BRD
Wo hast du das denn her ?
aus dem § 46FeV
(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm **** die Fahrerlaubnisbehörde**** die Fahrerlaubnis zu entziehen.
kannst du lesen?
schön, wer jetzt von uns beiden der Dumme ist wurde hiermit abgeklärt
Und wo kann man eine MPU auf Raten abzahlen ? Ist mir auch neu !
wenn es dir neu sein sollte muss es noch lange nicht heißen, dass es falsch ist!
noch einmal was für @Beta
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann nach verkehrsstrafrechtlichen Verstößen in einem Strafverfahren geschehen oder beim Vorliegen bestimmter Tatsachen ** auch im Verwaltungsverfahren.**
Vielen Danke für die Antwort(en)
also ich habe mich an die Fsst gewandt, und die meinen dass ich nur meinen Führerschein noch habe weil es ein Jahr zurückliegt, wäre mein Konsum schon bei Erlangung der Fahrerlaubnis bekannt gewesen hätte ich ohne MPU garnicht erst den Führerschein erlangen können. Der Termin (15.3.) kann auch auf Anfrage nicht verlängert werden weil: |Die festgesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens von ca. 10 Wochen ist verhältnismäßig. Daher besteht keine Veranlassung, auch aus finanziellen Gründen, den Termin zur Vorlage des Gutachtens zu verlängern. Nach § 11 Abs. 8 Fev darf die Fahrererlaubnisbehörde bei Ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn dieser die Untersuchung verweigert oder das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt.| So ist der genaue Wortlaut von denen -_-