Gültigkeit eines MPU-Gutachtens

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da du einen FE hast bekommst du eine Frist zur Abgabe des Gutachten.

das GA wäre 1 Jahr gültig

du musst nicht den FS noch einmal machen:

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Soweit ich weiss, musst du den Führerschein nicht neu machen... Aber du bekommst den Lappen erst dann wieder, wenn du der Führerscheinstelle eine positive MPU vorlegen kannst...! Aber du musst dann auch alles immer wieder neu bezahlen - das wird teuer...

LG FernTrucker

eeecki 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 10:45

Das war aber nicht meine Frage................ Frage war: "Wie lange ist ein MPU-Gutachen eigentlich gültig?" - Also verfällt das nach einiger Zeit oder ist es auf Dauer gültig?

Es verfällt nicht. Solange kein positives Gutachten vorliegt gibts keinen neuen Führerschein.

Edit. %Ups sehe gerade das es ja positiv ist. Dann kannst du dir Zeit lassen.

ginatilan  07.01.2012, 17:23

Es verfällt nicht.

natürlich verfällt es, der Fragesteller kann ja nach einem positiven GA wieder anfangen zu (z.B) trinken

eeecki 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 09:51

Hallo,

Nein, ich habe das Gutachten noch nicht gemacht, es ist nur ein Beispiel.... Die Frage ist halt, ob das Gutachten einer gesetztlichen Gültigkeit besitzt.

Bsp.: Am 01.02.2012 würde ich meine MPU machen, welche positiv ausfällt. Muss ich dann innerhalb einer bestimmten Zeit den FS machen, also bis Jahresende oder so. Oder könnte ich den auch erst im Jahr 2013 machen?

ginatilan  07.01.2012, 17:28
@eeecki

Muss ich dann innerhalb einer bestimmten Zeit den FS machen,

da du einen FE hast, hast du doch auch einen Antrag stellen müssen bei der Fsst, daraufhin hast du ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung eine MPU zu machen. Diese Aufforderung ist mit einer Frist verbunden, innerhalb dieser FRist musst du ein positives GA abgeben.

auch wenn du schon über 5 Jahre keine FE mehr hast musst du noch lange keinen FS neu machen (das musst du sowieso nicht, wenn dann nur die Prüfungen)

den führerschein musst du nicht wieder neu machen. soweit ich weiss wurde das am 01.01.2011 abgeschafft. du beantragst den führerschein, dann verlangen die mpu, wenn es positiv ist bekommst du ihn dann einfach wieder

Goomer78  13.10.2018, 21:40

Sehr hilfreich...falscher button

ginatilan  07.01.2012, 17:29

wurde das am 01.01.2011 abgeschafft

du hast dich leicht verschätzt, siehe meine Antwort oben

eeecki 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 09:48

Hallo,

nee, ich bekomme ihn nicht so einfach wieder, da ich einen Führerscheinentzug habe und keine Sperre. Das ist ja die Sache. Trotzdem Danke.

ginatilan  07.01.2012, 17:22
@eeecki

Das ist ja die Sache.

FE und Sperre ist das gleiche

ginatilan  07.01.2012, 17:37
@ginatilan

sorry, jetzt habe ich es kapiert, du hattest eine Sperre und hast dann keinen Antrag mehr gestellt. Dann hast du jetzt keine Sperre mehr sondern einen Fahrerlaubnisentzug.