Kaution für Partylocation?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst die Personen vorher darauf hinweisen dass für entstehende Schäden der Verursacher aufzukommen hat allerdings musst du später auch beweisen können dass du diese Regeln aufgestellt hattest und jeden Teilnehmer ausführlich darauf hingewiesen hast Wenn du dies beweisen kannst kannst du klagen. anders sieht es aus sollte der Teilnehmer die Sachen absichtlich zersören dann hat er für den schaden aufzukommen und der Vermieter kann keine Klage gegen dich machen (zumindest keine gültige). Bevor du allerdings irgendwas machst solltest du das ganze mit einem Anwalt absprechen dass ist nicht so teuer wie ein Gerichtstermin später. Ich wünsche dir viel Spaß und dass am besten nichts kaputt geht.!!

Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber haftbar für evtl. Schäden.

Das diese möglicherweise durch seine Gäste verursacht wurden ist egal.

Die Ankündigung "dass diejenigen die Kaution hinterlegen" ist ja Quatsch, die Kaution hinterlasst natürlich ihr selbst...du meinst wahrscheinlich, dass derjenige für den Schaden an euch selbst aufkommt, sofern ihr die Kaution durch den Schaden nicht zurückbekommt...

Ich denke dass das auf jeden Fall ok ist, in der Disko oder so machen die Leute ja auch nicht Dinge kaputt, ohne damit rechnen zu müssen dafür aufzukommen.

Die Kaution hinterlegt du, bevor du überhaupt den Schlüssel für die Location in die Hände bekommst.

Insofern bringt es nichts, darauf hinzuweisen dass ein eventueller Zerstörer die Kaution hinterlegt.

Ich würde die Leute eher darauf hinweisen, dass sie für eventuelle Schäden an der Mietsache zur Zahlung aufgefordert werden.

KeXxHD 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 10:22

Ist mir schon klar, dass wir die Kaution hinterlegen, ich meine nur ob ich diese im Schadensfall vom Verursacher dann einklagen kann.

Danke dennoch. :)

Bringt dir gar nichts.

Du mietest den Raum, also bist du auch verantwortlich.

Was ihr dann unter euch ausmacht, das ist eure Sache. Du kannst dann vom Verursacher das Geld einklagen wegen eures "Abkommens", aber gegenüber dem Vermieter bist du haftbar.