Kaufvertrag Küche AGB‘s?

4 Antworten

Du hast die AGB nicht verstanden und bedenkst zudem nicht, dass der entgangene Gewinn des Moebelhauses auch ein ersatzpflichtiger Schadens ist.

Da du nicht im Annahmeverzug bist, ist dieser Auszug der AGB wenig ergiebig.

Interessanter wäre, ob irgendeine Regelung für das Stornieren einer Bestellung getroffen wurden.

Ein Widerrufsrecht hast du regelmäßig nicht.

nanfxD  20.10.2020, 13:46

Man kann aber den Vertrag kündigen wenn es ein Werkvertrag ist.

Bitterkraut  20.10.2020, 13:50
@nanfxD

Oben steht aber Kaufvertrag und nicht Werkvertrag.

RobertLiebling  20.10.2020, 13:52
@nanfxD

Wenn. ;-)

In den meisten Fällen dürfte es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung handeln.

Ich frage mich hier nur, wie es einen "gesamten Kaufpreis" geben kann, solange "noch nichts bestellt" wurde.

nanfxD  20.10.2020, 14:11
@Bitterkraut

Ja aber hier ist gutefragen und nicht Klausur Schuldrecht BT. Küche wird wohl meistens nen Werkvertrag oder Werklieferung sein ( natürlich Spekulation)

Mikka111 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 13:47

Danke für die Antwort. Es wurden keine Regelungen zur Stornierung getroffen und im Vertrag steht auch nichts zu einer Stornierung oder den verlangten 25% außer dieser Auszug.

der Verkäufer muss diesen nachweisen

der Käufer, steht auch so geschrieben

es handelt sich um einen Werkvertrag. Die 25% werden fällig.

du hast den Vertrag im Küchenstudio unterschrieben, damit kannst du gar nicht mehr zurücktreten.

einzig über eine evtl. Finanzierung über seine Hausbank wäre möglich

scheint bei dir nicht zu sein

Diesen Vertrag habe ich 3 Stunden nach dem Planungsgespräch storniert.

Nein. Hier ist weder ein Widerruf noch eine Stornierung möglich, allenfalls ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Auftrag ist so erteilt gültig, wenn du es dir später anders überlegst, ändert das nichts daran.

Es wurde also noch nichts bestellt und einen Termin für ein Aufmass hat es auch noch nicht gegeben. Ich soll nun aber trotzdem 25 % des gesamten Kaufpreises als Schadenersatz leisten.

Korrekt.

In den AGBs

Nein, aber in den AGB.

(siehe Bild Punkt 12 und 12.2) steht meines Erachtens aber geschrieben, dass ich 25% des tatsächlich angefallenen Schadens zahlen muss und der Verkäufer muss diesen nachweisen.

Nein. Da steht wörtlich:

"...sofern der Käufer nicht nachweist, [...]"

Wie bitte kann man das falsch verstehen?

In meinem Fall wären das ja dann höchstens 25% der Gebühren für das Beratungsgespräch. Sehe ich das richtig?

Nein.

peterobm  20.10.2020, 14:24

der Verkäufer kann auch auf Abnahme und vollständiger Zahlung bestehen, so kommt ER billiger raus.

ER hat den Vertrag unterschrieben, das zählt.

was da die Nr. 1 so abgezogen hat, ist unglaublich. bei Interesse mehr Info

eine Fa. mit 4 Buchstaben

FordPrefect  20.10.2020, 14:54
@peterobm
was da die Nr. 1 so abgezogen hat, ist unglaublich. bei Interesse mehr Info

Immer her damit :-)

Allerdings ist mein Mitgefühl für den TE auch eng begrenzt. Warum unterschreibt man erst einen Vertrag, wenn man es sich dann kurz darauf doch anders überlegt haben will? Das überlege ich mir doch, bevor ich irgendetwas bestelle oder unterschreibe. Noch dazu bei Anschaffungen, die nicht gerade im € 2,50 Bereich liegen.

peterobm  20.10.2020, 15:15
@FordPrefect

per PN, die haben sogar ne eigene Rechtsabteilung