Kaufvertrag, Haus, Geburtsname der Frau falsch geschrieben....Kann das Relevant sein?
Hallo , mir ist im Nachhinein aufgefallen das der Mädchenname meiner Frau im Kaufvertrag unseres Hauses ( vom Notar beurkundet) sowie im Grundbuch nicht ganz korrekt angegeben ist. Der Name endet mit k. im Vertrag steht aber ck. Sollte ich das ändern lassen? Oder ist das nicht relevant? DerVertrag wurde vor 4 Wochen abgeschlossen.
5 Antworten
Da ihr den Kaufvertrag so unterzeichnet habt, lässt sich dies vermutlich ohne weitere Gebühren nicht beheben. Sprich mit dem Notar, evtl. ist er bereit dies als Schreibfehler zu berichtigen. Ist zumindest ein Versuch wert. Ansonsten würde ich es auf sich beruhen lassen.
Für die Wirksamkeit des Vertrags ist das nicht relevant. Es gilt der sogenannte "falsa demonstratio non nocet" - Grundsatz, das bedeutet, eine falsche Bezeichnung schadet nicht, wenn beide Vertragsparteien dasselbe meinen.
In deinem Fall ist klar, wer Vertragspartner ist, nämlich du und deine Frau. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Name falsch geschrieben wird.
Eine Änderung kann aber dennoch sinnvoll sein, wenn es darum geht, einmal beweisen zu müssen, dass du und deine Frau wirklich Vertragspartner sind.
Also: In der Theorie ändert sich durch die falsche Schreibweise nichts, in der Praxis kann eine falsche Schreibweise aber unter Umständen (ich denke hier nicht wahrscheinlich) zu Beweisschwierigkeiten führen.
Hallo,
da der Fehler wohl dem Notar beim Abschreiben des Personalausweises unterlaufen ist, sollte man ihn um Berichtigung bitten.
Solange dennoch eine eindeutige Zuordnung der Eigentumsverhältnisse möglich ist, ist dieser Fehler nicht ganz so tragisch. Berichtigen würde ich ihn dennoch lassen. Dazu kann der Notar einen Berichtigungsvermerk zur Urkunde fertigen und diesen auch dem Grundbuchamt mit dem Antrag auf Berichtigung übersenden.
Solche Änderungen sind doch ziemlich teuer (wenns erst mal im Grundbuch drin steht). Ich würde es, wenn es wirklich nur um ein k statt ck geht, wahrscheinlich einfach drauf ankommen lassen. Falls du doch unsicher bist: ruf die Notarin an und frage, ob es unkompliziert sich noch korrigieren lässt.
Kosten fallen nicht an.
Für die Wirksamkeit des Vertrages kommt es jedenfalls nicht darauf an.